Kapitel 102

DAS EIGENE HEIM ALS EIGENES KÖNIGREICH

Dr. Bodo SchiffmannGeschrieben Juli–September 2022Originalseiten 497–502
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Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist in Artikel 13 des Grundgesetzes geregelt, es ist ein Freiheitsrecht welches den Bürger vor Übergriffen des Staates und Überwachung schützen soll. Eigentlich sind hohe Hürden für Überwachungen und Hausdurchsuchungen vorgesehen. Hausdurchsuchungen wegen einem Impfpass, einem Maskenattest, oder dem Ausstellen ärztlicher Bescheinigungen sind jedoch ab 2021 zu einem inflationären Gut geworden. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wurde genauso pervertiert wie das Briefgeheimnis. Die Folge hieraus kann eigentlich nur sein, dass wir lernen müssen, dass Ausnahmen von der Regel dazu führen, dass sie mit einer immer geringer werdenden Hemmschwelle einhergehen.

Was also wäre die Lösung? Die Wohnung oder das Haus als rechtsfreier Raum? – Keine Möglichkeit der Überwachung in den eigenen 4 Wänden? Würden dann nicht aus allen Wohnungen und Privathäusern in kürzester Zeit Waffenlager, Drogenhandel und Bordelle werden?

Gegenfrage: Haben Hausdurchsuchungen und Überwachung verhindert, dass es Briefkastenfirmen, Scheinwohnungen oder Geheimverstecke gibt? Wer Böses tun will, wird dies tun, Überwachung hin oder her. Ein professioneller Bösewicht würde auch kaum die belastenden Fakten bei sich zu Hause auf dem Schreibtisch rumliegen lassen, nehme ich an.

Wieviel Prozent der beschlagnahmten Akten, Handys, Computer und anderer Gegenstände bei Maskenattest-inhabern und anderen sind denn am Ende wirklich untersucht worden.

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In meinem Fall kann ich klar sagen, dass die Ermittler mich einschüchtern wollten, denn mit einer Hausdurchsuchung hatte das wenig zu tun. Sie haben im Grunde nichts von dem mitgenommen, was Sinn gemacht hätte, als Krönung der festlichen Stunden wurde in meiner Praxis ein Computerexperte hinzugezogen, um einen leeren Standplatz zu begutachten.

Zuerst behauptete er, der Switch in unserem Verteilerkasten sei ein Server, dann deklarierte der Experte meinen iMac als Monitor und ließ ihn stehen. Experten bei der Arbeit. Die meisten Praxisräume wurden gar nicht betreten und der Keller, in dem alle Altakten gelagert waren, sowie die Sicherungsdaten war den Spitzenkräften noch nicht einmal bekannt, obwohl wir dort schon mal einen Einbruch hatte und es bekannt sein musste, dass dort ein großer Kellerraum war.

Wäre es nicht einen Versuch wert die Wohnung unter einen absoluten Schutz zu stellen? Um bewaffnete Raubüberfälle durch Polizeibeamte zu unterbinden? Nun in meinem Fall würde ich dies so bezeichnen. Ich hatte ein neues Macbook nur für journalistische Zwecke erworben, es war leer Außer meiner Videoschnittsoftware. Ich habe mich als Journalist ausgewiesen und obwohl, genau wie bei einem Arzt, es nicht statthaft ist diese Daten zu untersuchen, habe ich den „Beamten“ angeboten den Laptop zu entsperren, um Ihnen zu zeigen, dass er bis auf Telegram und meine Videos leer war. Der Laptop wurde mitgenommen, ohne Rücksicht auf Verluste, gleiches gilt für mein Handy. Was sollte da zu finden sein? Patientendaten? Wohl kaum, aber das war ja der Grund für die Hausdurchsuchung. Auch befanden sich auf dem Laptop keinerlei Patientendaten. Vor 2020 wäre niemals ein Richter auf die Idee gekommen, wegen einem Attest einen Besuchungsbeschluß auszustellen

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Warum macht man aus dem Artikel 13 keine Absolut Aussage mit einer einzigen Ausnahme: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist heilig.

Die einzige Ausnahme wäre, um Personen zu retten, denen mittelbare oder unmittelbare Gewalt droht oder wenn der begründete Verdacht besteht, dass diese anderen Menschen die Freiheit entzogen haben. Ferner bei Kapitalverbrechen (Mord, Totschlag, Raub mit Todesfolge). Niemand hat das Recht, gegen den Willen eines Bewohners, seine Wohnung zu betreten, genauso wenig wie ein Richter eine Durchsuchung in einem anderen Land anordnen könnte.

Also: wenn ich eine Verbrecherorganisation in Deutschland betreiben wollte, dann würde ich mein „Versteck“ eher in der Schweiz, Luxemburg oder Lichtenstein wählen und meine digitalen Daten auf einem Server in Übersee speichern, als so doof zu sein, diese in meiner Wohnung zu bunkern. Stattfinden würden diese Geschäfte, je nach Veranlagung, trotzdem. Das Ziel von Hausdurchsuchungen ist es nicht Beweise zu sichern, sondern, Menschen einzuschüchtern und zu diskreditieren und zu erziehen. Das gelingt auch gut und erzeugt beim Durchsuchten ein psychisches Trauma und kommt einer Vorverurteilung gleich. Es ist eine Kettenrasseln der Staats-Gewalt.

Wie viele Verbrechen konnten durch Hausdurchsuchungen verhindert werden? Wie viele Straftaten wurden ursächlich durch Hausdurchsuchungen aufgeklärt. Diese Statistik erscheint mir elementar wichtig für die Zukunft.

Man könnte sogar noch weiter gehen, dass auch verurteilte Menschen Ihre Haftstrafe, wenn man sowas in Zukunft noch braucht, zu Hause verbringen müssten und zwar inklusive Besuch von Freunden. Ziel einer Strafe wäre dann die Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Das würde

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reichlich Ressourcen sparen und Gefängnisse nur für Menschen erforderlich machen, die sich nicht an die Maßnahmen halten.

Der psychische Schaden für die Verurteilten wäre deutlich geringer. Die Möglichkeit sich zu überdenken besser und in manchen Fällen würde die Arbeitskraft genauso erhalten bleiben, wie die an den Verurteilten gekoppelten Berufe.

Es ist mir tatsächlich egal, ob mein Nachbar in seinem Keller Hanf anbaut oder Geldscheine stapelt. Solange er weder mich noch meine Familie belastet oder einschränkt. Ich empfinde es als sinnlos, Menschen hinter Gefängnismauern zu erniedrigen oder zu quälen und sie wie Tiere einzusperren.

Warum werden eigentlich die Kinder und Ehepartner des Verurteilten mitbestraft, obwohl, diese sich nichts haben zu Schulden kommen lassen. Warum dürfen Kinder nicht mit Ihrem Vater / Mutter Zusammenleben. Es wäre doch Strafe genug, wenn dieser nicht das Haus verlassen dürfte, um in Urlaub zu fahren?

Hausdurchsuchungen sind eine Gewaltanwendung in einem Bereich, in dem man sich sicher fühlt. Wie ein Kaninchen in seinem Bau. Meine Kinder, insbesondere meine Tochter waren nach dem „Besuch“ der Polizei traumatisiert. Obwohl die Polizei noch nicht einmal ihr Zimmer hätte durchsuchen dürfen, waren sie da und haben ihr ihr IPad weggenommen, welches Sie als Belohnung nach einer Zahn-Operation von uns bekommen hat. Auch hier gab es wohl kaum Patientendaten zu erwarten. Es war ein illegaler, bewaffneter Raubüberfall an meinen Kindern.

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Ergo: Der Bau eines Tieres ist etwas von dem wir uns fernhalten, außer wir wollten einen Menschen daraus retten, weil ihn ein Raubtier dorthin verschleppt hat. Die Befugnisse des Staates enden an der Wohnungstür, genauso wie an der Grenze eines anderen Landes. Die Wohnung ist von wenigen, nicht verhandelbaren Ausnahmen geschützt.

Sollte eine Hausdurchsuchung wegen eines Kapitaldeliktes erfolgen und der Verdacht stellt sich als unbegründet heraus,

sollte der durchführende Beamte, genauso wie der Richter persönlich mit Schmerzensgeld dafür unverzüglich haftbar gemacht werden,

um die Schwelle einer Hausdurchsuchung noch einmal höher zu legen.

Genau wie bei ein Diplomat, bei sich im Haus kofferweise Juwelen, Waffen oder Drogen lagern dürfte (z.B. in einer Botschaft), sollte dieses Recht für jeden gelten. Solange Diplomaten vor dieser Staatsgewalt geschützt werden, hat aus meiner Sicht auch jeder Bürger diesen Anspruch.

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