Kapitel 012

STAATSANWÄLTE

Dr. Bodo SchiffmannGeschrieben Juli–September 2022Originalseiten 75–78
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Wozu braucht der Staat eigentlich einen Anwalt, wieso ermittelt der Staat gegen seine eigenen Bürger? Ist der Staat, nicht vielmehr seinen Bürgern verpflichtet? Wie kann der Angestellte seinen Chef verklagen und anschließend noch erwarten, dass er weiter seinen Beruf ausüben darf? Staatsanwälte sind nicht frei in ihrer Entscheidung. Sie sind die Ankläger des Staates. Nehmen wir als Beispiel doch mal einen Mord.

Der Staatsanwalt, ist dem Polizisten vorgesetzt. Die Frage, die ich mir immer Stelle ist: wozu brauche ich ihn bei dieser Art von Verbrechen? Ich habe doch den Polizisten? Könnte dieser nicht die Anklage direkt gegenüber dem zuständigen Richter vertreten? Der Polizist übernimmt die Verfahrensrolle des Opfers, wenn, wie bei unserem konkreten Beispiel, im Falle eines Mordes, dieser nicht mehr in der Lage ist, selbst vor Gericht zu ziehen. Der Polizist war derjenige, der am intensivsten mit der Straftat befasst war. Er hat die Ermittlungen geführt und die Beweise gesammelt. Heutzutage übermittelt er diese dem Staatsanwalt. Der Staatsanwalt wertet diese aus und entscheidet letztendlich, ob er mit dieser vermeintlichen Straftat vor einen Richter tritt. Wir erinnern und daran, dass der Staatsanwalt nicht frei in seinem Handeln ist. Er ist einem Politiker unterstellt. Wäre also der Straftäter ein Politiker, dann könnte es theoretisch vorkommen, dass der Staatsanwalt, obwohl erdrückende Beweise vorhanden sind, keine Ermittlungen einleitet, weil der übergeordnete Politiker dies nicht erlaubt, da der Staatsanwalt wiederum dem Polizisten übergeordnet ist, sind dem Polizist die Hände gebunden. Wer jetzt glaubt, das wäre an den Haaren herbeigezogen, sollte sich daran erinnern, dass es in der Coronakritischen Bewegung Polizisten

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gibt, die nach ihren Ermittlungen zu dem Schluss gekommen ist, dass es sich bei der mRNA-Injektion möglicherweise um vorsätzliche Tötung, die man im Falle des Völkerrechtes als Genozid bezeichnet, handeln könnte. Was wäre, wenn diese Ermittler Recht hätten? Das derzeitige System führt mitunter zu viel Frustration bei Polizeibeamten, die eigentlich ihre Arbeit sehr gut gemacht haben, Beweise und Indizien gesammelt haben und als Vertreter der Anklage deutlich besser geeignet wären als ein Staatsanwalt, der das Wissen ja nur aus zweiter Hand hat. Insbesondere sind bei der Polizei immer mehrere Beamten gemeinsam mit der Ermittlungen betraut, sodass es hier auch deutlich schwieriger sein könnte, Einfluss zu nehmen, als wenn man nur einen Staatsanwalt bestechen oder erpressen müsste? Diese Art, Staatsanwälte zu sehen, ist sicherlich sehr unbequem. In der Zeit zwischen 2019 und 2022 wurden erdrückende Beweise gegen die Regierung und die Gesundheitsministerium im Speziellen sowie die angeschlossenen Behörden: Robert Koch, Institut und Paul Ehrlich Institut gesammelt. Diese Fakten wurden den Staatsanwaltschaften, insbesondere dem Bundesstaatsanwalt übergeben von den privaten Ermittlern. Fakten die erarbeitet wurden von renommierten Wissenschaftlern, Ärzten, Statistikern und Juristen. Es waren Bürger des Staates, die den Verdacht hatten, dass ein Kapitalverbrechen durch die Regierung erfolgt ist, und es wurde ein Hilfeersuchen an die Staatsanwälte und auch an den Generalstaatsanwalt mehr als einmal gestellt.

Alle Verfahren gegen den Staat wurden nicht aufgenommen. Beziehungsweise eingestellt. Es ist schwer nachvollziehbar, dass bei diesen Anklagen zusätzlich von Juristen sehr sauber vorgearbeitet wurde und sehr rechtssicher, das Verbrechen in verständlicher Form präsentiert wurden. Warum haben die Staatsanwälte eine Strafverfolgung regelmäßig blockiert?

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Machen wir es kurz! Kein Mensch braucht Staatsanwälte. Die privaten Ermittlungsergebnisse könnten vom Bürger selbst präsentiert oder an die Polizei gegeben werden. Die Polizei vertritt die Bürger auf Wunsch vor Gericht, oder auch wenn der Bürger dies nicht mehr kann. Im Gericht fänden sich Bürger, in der Rolle des Richters oder von Geschworenen. Durch unsere stark vereinfachte Gesetze kommt es nicht zu langjährigen Prozessen. Als logische Folge wird die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich Recht gesprochen wird, erheblich grösser.

Leider muss man feststellen, dass wenn man sich länger mit diesem Thema beschäftigt hat, Staatsanwälte nur den Staat, davor schützen sollen, dass er zur Rechenschaft gezogen wird. Für alle anderen Funktionen sind sie leider als sinnlos zu betrachten.

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