DAS RECHT AUF GEHÖR
Es ist frustrierend mit anzusehen, wenn sich Menschen in Gerichtsverhandlungen verteidigen möchten und eine erschlagende Anzahl an Beweisen für Ihre Unschuld zusammengetragen haben und der Richter würdigt die Beweise nicht eines Blickes. Die Verurteilung steht im Grunde in vielen Fällen, schon bei Betreten des Gerichtssaales fest. Wenn ein Richter über einen Angeklagten ein Urteil fällen soll, dem vorgeworfen wird, dass er keine Maske in der Öffentlichkeit getragen hat und der gleiche Richter hinter einer Glasscheibe sitzend gegen den Atemwegswiderstand einer FFP2 Maske ankämpft, dann könnte man fast darüber lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Der gleiche Richter hat auch keine Probleme damit ein Urteil zu fällen, gegen einen Angeklagten in Abwesenheit, nur weil dieser der richterlich verordneten Maskenpflicht im Gerichtssaal nicht nachgeben kann, weil er gesundheitlich oder aus wissenschaftlicher Überzeugung keine Maske tragen kann. In einem Rechtsstaat würde sich der Richter selbst vom Verfahren freistellen, indem er sich als befangen erklärt, was er ja offenbar ist.
Wenn dies ein Einzelfall wäre, könnte man es al tragisch kommentieren, aber es handelt sich leider mehr um die Regel als um die Ausnahme. Auch außerhalb des Gerichtes ist es ein Phänomen, was wahrscheinlich schon fast jeder einmal in seinem Leben erleben musste. Es ist furchtbar, wenn man kein Gehör findet, dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Gehör suchenden um ein Kind oder um einen Erwachsenen handelt. Es fühlt sich schrecklich an, denn jeder möchte nicht nur gesehen, sondern gehört werden. Das gilt in besonderem Maße dann, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt. Besonders hart ist es, wenn man zu einer Volksgruppe gehört, denen man Böswilligkeit, Dummheit
oder Vorsatz unterstellt und die als Bedrohung für den Rest der Bevölkerung dargestellt werden, obwohl sie genau das Gegenteil im Sinn haben. Aus meiner Erfahrung seit 2020 kann ich sagen, dass ich unter den Maßnahmen-Kritikern keine unvorsichtigen, leichtsinnigen oder Gefährder getroffen habe. ich habe besorgte Eltern, Großeltern und Menschen getroffen, die in großer Sorge vor einem dauerhaften Verlust der Demokratischen Grundordnung oder in tiefer Sorge um die eigene Gesundheit oder das Wohlergehen anderer die Stimme erhoben haben und dafür aufs übelste beschimpft oder ausgegrenzt wurden.
Es war die treibende Kraft hinter Menschen wie Wolfgang Wodarg, Claus Köhnlein, Sucharit Bhakdi oder mir selbst, die uns nicht müde werden ließ in der der ständigen Hoffnung darauf, dass man die wichtigen Fakten, die wir recherchiert haben, einer Prüfung unterzieht.
Wir haben alles versucht um Gehör zu finden und ich weiß es noch genau, als Sucharit mir sagte: „Es ist bald vorbei, ich habe einen offenen Brief an die Kanzlerin geschrieben, den wird sie beantworten“
Das Video wurde millionenfach gesehen und geteilt, auf die Antwort wartet mein Freund Prof. Bhakdi bis heute.
Es ist hart wieder und wieder nur Ablehnung zu erfahren und das Gehör verweigert zu bekommen. Wie aber soll ein Rechtsstaat, wie eine Demokratie funktionieren, wenn man kein Gehör findet, wenn man nicht das sagt, was von einem erwartet wird. Wie sollen wir in ein Gespräch kommen, wenn alles, was die Gegenseite sagt, schon abgelehnt wird, bevor man sich die Inhalte anschaut. Wie kann es zu einer Entscheidung kommen, wenn nur die vorgegeben Meinung
Bestätigung sucht und gegenteilige Meinungen abgeschworen werden müssen, wenn man wieder Zugang zur Gesellschaft finden will.
Haben wir seit Galilei nichts gelernt, der 1633 seine Lehrmeinung, dass sich die Erde um die Sonne dreht, statt umgekehrt, wie von der Kirche vorgegeben, abschwören musste. Doch auch er konnte nicht schweigen, schwor zwar ab aber ergänzte der Legende nach: „und sie bewegt sich doch“.
Er ist nicht die einzige Figur aus der Geschichte, die man nicht erhört hat. Erst sehr spät hat man erkannt, dass man ihm Unrecht getan hat, wie so vielen in der Geschichte. Wann lernen wir, dass es so einfach ist? Um falsche Entwicklungen zu vermeiden, müssen wir lernen kritische Stimmen ernst zu nehmen, auch wenn sie nicht unserer eigenen Überzeugung entsprechen. Wenn wir mit unserer Meinung Recht haben, warum haben wir dann so viel Angst vor einer gegenteiligen Meinung. Wenn wir Recht haben, werden wir den wissenschaftlichen oder sozialen Diskurs gewinnen. Es geht nicht um Streit, es geht nicht um Widersprechen, es geht um das Wesen der Wissenschaft.
Wissenschaft benötigt eine These und eine Antithese, um dann in einer gemeinsamen Arbeit eine Synthese zu entwickeln, keinen Kompromiss, kein Abschwören. Wir benötigen wieder die Fähigkeit unsere Meinung aufzugeben, zu überdenken, den Mut und die Spannung zu versuchen die Gegenseite zuerst zu verstehen und erst dann, wenn es noch nötig wäre argumentativ zu widerlegen.
Die meisten Kriege, die meisten Krisen und die größten Fehlentwicklungen hätten immer dadurch verhindert werden können, wenn der eine dem anderen so lange zugehört hätte, bis dieser sich gehört gefühlt hätte. Häufig ist es noch nicht einmal der Sieg im Diskurs.
Es ist einfach das Gefühl, das der Gesprächspartner an der Meinung von einem selbst interessiert ist.
Ein Ansatz wäre dieses Gefühl zu verbalisieren, anstatt einfach zu schweigen und zu resignieren. Vielleicht sollten wir so lange: „Ich fühle mich nicht gehört“ sagen, bis der Gegenüber versteht, wie man sich fühlt und dass es einem ein Anliegen ist, dass man verstanden wird.
Man könnte auch sagen „Ich möchte Dich nicht überzeugen, aber ich hätte gerne, dass Du meine Meinung nachvollziehen kannst. Ich möchte mich verstanden fühlen.“ Manchmal sind es einfach die Worte, die fehlen, um den Weg zum Verständnis zu ebnen. Wenn wir lernen unsere eigenen Bedürfnisse, nicht nur in dieser Situation, zu Verbalisieren, dann wird es uns leichter fallen, dies auf andere Bereiche zu übertragen.
Ich finde das Recht auf Gehör sollte ebenfalls ein verbrieftes Grundrecht sein. Auch vor Gericht, sollte man sich so lange und ausführlich verteidigen dürfen, bis alles gesagt ist und der Richter müsste zu verstehen geben, dass er den Angeklagten nicht falsch verstanden hat, bevor er ein Urteil spricht. Das würde voraussetzen, dass er dem Angeklagten aktiv zuhört, und in der Lage wäre für den Angeklagten zu sprechen, so als würde dieser selbst sprechen.