UNVERÄUßERLICHE GRUNDRECHTE
Es gab finstere Zeiten auf diesem Planeten (und es gibt sie immer noch), in denen man Menschen das Recht abgesprochen hat frei zu sein oder über Ihren Körper und ihre Meinung selbst zu entscheiden. Die bekannteste Form dieser Unterdrückung ist sicherlich die Sklaverei, in der ein Mensch zum Eigentum eines anderen Menschen erklärt wurde und selbst keinerlei Rechte mehr besaß. Er durfte misshandelt und eingesperrt werden, vergewaltigt und gequält oder sogar getötet werden. Da man im Laufe der Jahre erkannt hat, dass dieses Verhalten falsch war, haben die meisten Zivilisationen Menschenrechte und Grundrecht in Ihre Verfassungen übernommen und diese als unveräußerlich bezeichnet.
Es gibt also keine Möglichkeit diese Rechte abzukaufen. Es kann sich auch niemand als Sklave selbst an jemand anderen Verkaufen, weil der ihn nicht kaufen dürfte. Gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu verstehen, dass es hier keinen Verhandlungsspielraum geben kann. Jeder Mensch ist ein Individuum und als solches der Einzige, der über sich und seinen Körper bestimmen darf. Jeder Eingriff in die körperliche Unversehrtheit scheidet damit aus. Es war schon erstaunlich, dass Forderungen wie die Masernimpfpflicht und andere Eingriffe in den Körper jemals beschlossen werden konnten.
Wenn ich einen Menschen, gegen seinen Willen eine Substanz in den Körper einbringe, dann ist das eine Körperverletzung, wenn er nicht wählen kann eine Vergewaltigung. Wenn die Arbeit daran gebunden ist, eine starke Analogie zum Sklavendasein.
Derjenige, der gegen seinen Willen „behandelt“ wird, erleidet neben dem Körperlichen selbstverständlich auch ein psychisches Träume und
möglicherweise auf Dauer eine gebrochene Seele, da dieser Übergriff nie wieder ungeschehen gemacht werden kann. Es ist eine direkte Form von Gewalt, die an jemand durchgeführt wird, ohne dass er eine Zustimmung erkennen lässt.
Eine besondere Schwere bekommt diese Maßnahme, wenn Schutzbefohlene, Schwache und Behinderte zu diesen Maßnahmen gezwungen werden. Auf der anderen Seite erlaubt man Glaubensgemeinschaften wie den Zeugen Jehovas, dass Sie auf lebensrettende Bluttransfusionen verzichten können, auch wenn dies die einzige Möglichkeit sein könnte, ihr Leben zu retten.
In den Jahren 2020 bis 2022 wurde ungezählte Grundrechte von dafür nicht gewählten Volksvertretern (Siehe Kapitel Demokratie) für eine erfundene tödliche Bedrohung außer Kraft gesetzt. Aktuell liegen ausreichende Daten vor, die eindrücklich belegen, dass sämtliche Maßnahmen, die getroffen wurden in diesem Zeitraum, keinen Nutzen aber unermesslichen Schaden hervorgerufen haben und die belegen, dass mahnende Stimmen seit Beginn der Plandemie in ausreichender Zahl geholfen hätten diese Fehlentwicklung zu vermeiden, wenn man sie nicht zensiert hätte.
Ein weiteres Merkmal demokratischer Systeme sollte sein, dass man anders lautende Meinungen zulässt und weder die Presse-, noch die Meinungsfreiheit beschneidet, weil dies die typischen Symptome einer Diktatur sind und nicht einer freiheitlichen Gesellschaft.
Ich habe mich mit meinem Freund Ralf Ludwig häufig darüber unterhalten, ob man Grundrechte in besonderen Situationen einschränken dürfte oder nicht. Wir haben hier keine gemeinsame Antwort gefunden. Ralf hielt es zeitlich begrenzt in Ausnahmen für
möglich, für mich gibt es keine einzige Rechtfertigung diese auszusetzen. Genauso wenig wie man die zehn Gebote für die Dauer einer Erkältungswelle für ungültig erklären würde. Die Zeit hat mir Recht gegeben, was waren die Erfolge, des Entzugs der Grundrechte? Ein gespaltenes Volk, eine Wirtschaft, die am Boden liegt und ungezählte Opfer in Bezug auf ein globales medizinisches Experiment mit unklarem Ausgang.
Grundrechte sind und bleiben Grundrechte. In jedem Amtseid der Republik wurden Polizisten, Soldaten, Lehrer, Richter und viele andere darauf eingeschworen diese wichtigste Grundlage des Zusammenlebens in Deutschland zu schützen und zwar ohne Einschränkung. Es heiß dort nicht „außer, wenn gerade Pandemie ist“ Es heißt:
Als Beispiel sei der Amtseid des Bundespräsidenten genannt:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen
Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm
wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren
und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Oder für andere Bundesbeamte:
Ich schwöre, dasGrundgesetzund alle in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten
gewissenhaft zu erfüllen,
Richter schwören:
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz
auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen
der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit
zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“
Verfassungsrichter:
„Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter allezeit das
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland getreulich
wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber
jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott
helfe.“
Bemerkenswert ist, dass man bereits im Grundgesetz dafür Sorge getragen hat, dass diese Amtseide nicht zu Lasten des Beeidenden ausgelegt werden können. Auf gut Deutsch: Kein Politiker oder anderer Beamter kann wegen Meineid verklagt werden.
Wikipedia schreibt dazu:
Wie sämtliche Amtseide, die im deutschen öffentlichen Recht
vorgesehen sind, ist auch der Amtseid des Bundespräsidenten
in keiner denkbaren Beziehung strafbewehrt, etwa in dem
Sinne, dass eine flagrante Verletzung der im Eid
übernommenen Verpflichtungen strafrechtlich alsMeineido.
Ä. gewertet würde.“
Vielleicht sollte man diese Erkenntnis dazu nutzen, dass man gerade diese Verstöße besonders deutlich und rigoros bestraft. Denn wenn Vertreter des Volkes bewusst gegen das Volk und deren Freiheiten handeln, dann ist die Zeit gekommen, diese Straftaten und Meineide konsequent zu verfolgen.
Grundrechte waren in meinem Verständnis vergleichbar mit Essen, Trinken und Atmen. Es sind die Vitalfunktionen einer Gesellschaft, die überlebenswichtigen Organe in einem Körper, in einem lebensfähigen Organismus. Deshalb wurden diese Grundrechte sogar in die meisten Amtseide aufgenommen, damit jeder, der für das Volk dient, egal in welcher Position, weiß, dass er mit der Einhaltung und Erhaltung den Schutz des Überlebens des Volkes gewährleistet.
Den Begriff „Volkskörper“ darf m an in der heutigen Zeit nicht mehr verwenden, weil er in der NS-Zeit missbraucht wurde: aber vielleicht nennen wir die Einheit eines Volkes, die unter einer von Ihnen bestimmten Regierung lebt doch gerne als Organismus wahr.
Es gibt Aufgaben, bei denen es sinnvoll sein könnte oder eine gewisse Zeitlang war, dass man sie in die Hände von Angestellten des Volkes übergibt. Ein Volksdiener macht natürlich nur so lange Sinn, wie er die übertragenen Aufgaben seines Auftragsgebers auch erfüllt.
Der Begriff Staatsdiener sollte einen dagegen sehr skeptisch machen.
Denn eigentlich ist er doch vom Volk als Schützer des Volkes angestellt worden. Wann kam der Moment, als er dafür auserwählt wurde, die Regierenden an der Macht zu halten?
Den Grundrechten habe ich ein eigenes Kapitel gewidmet. Ich habe sie ein wenig angepasst als Bürger ohne Uniform.
Man sollte sie vereinfachen und verkürzen. Die ersten zwanzig sind ein guter Anfang, aber ihr werdet sehen, wenn ihr das Kapitel gelesen habt: „Manchmal ist weniger mehr.“
In einer neuen Zeit muss eindeutig klargestellt werden, dass jeder Verstoß gegen die Grundrechte ein Verbrechen ist.
Es darf keine Schlupflöcher und Ausnahmen mehr geben. Grundgesetze sind Grundgesetze so lange, bis das Volk in mindestens 80% Zustimmung eine Änderung beschließt.