Vollständige Prozess- und Vertragsakten prüfen
Priorität: sofort
Antwort lesen →Antworten und Belege
Die konkrete Vertragsfrage und die im Projekt ausgearbeiteten rechtlichen Wege mit ihren Quellen.
Priorität: sofort
Antwort lesen →Priorität: hoch; beweisabhängig
Antwort lesen →Priorität: hoch; nur bei konkreter Täuschung
Antwort lesen →Priorität: hoch; parallel zur persönlichen Haftung
Antwort lesen →Priorität: nach Aktenprüfung; hohe Hürden
Antwort lesen →Priorität: sofort Fristen prüfen
Antwort lesen →Priorität: hoch zur anwaltlichen Erstprüfung
Antwort lesen →Priorität: hoch; nach schlüssiger Anspruchsprüfung
Antwort lesen →Priorität: sofort
Antwort lesen →Priorität: sofort; vollständige Korrespondenz
Antwort lesen →Priorität: ergänzend; nur bei konkret erlangtem Vorteil
Antwort lesen →Priorität: ergänzend nach Aktenprüfung
Antwort lesen →Priorität: mittel; konkrete neue Veröffentlichungen
Antwort lesen →Priorität: sofort
Antwort lesen →Priorität: nach Handaktenzugang
Antwort lesen →Priorität: mit konkret beziffertem Anspruch
Antwort lesen →Ein an die Übergabe geknüpfter Mietbeginn kann die Schriftform erfüllen; Kalenderdatum ist nicht zwingend.
Antwort lesen →Eindeutige gedankliche Bezugnahme reicht; körperliche Verbindung der Urkunden ist nicht zwingend.
Antwort lesen →Untragbare Ausnahmefälle oder die Nutzung einer selbst gewünschten, ausschließlich vorteilhaften formwidrigen Änderung können eine Kündigung nach §242 ausschließen. Rn. 24 nennt ausdrücklich eine Bedrohung der Existenz der anderen Vertragspartei als möglichen Ausnahmefall.
Antwort lesen →Eine formularmäßige doppelte Schriftformklausel verdrängt mündliche oder konkludente Individualabreden wegen §305b nicht.
Antwort lesen →Der schriftliche Vertrag begründet eine widerlegbare Vollständigkeits-/Richtigkeitsvermutung. Wer abweichende mündliche Abrede behauptet, trägt deren Beweislast.
Antwort lesen →Der Fall betraf arglistige vorvertragliche Täuschung über geplantes außergewöhnliches Sortiment; spätere politische Äußerungen eines Praxismieters sind eigenständig zu prüfen.
Antwort lesen →Existenzielle Folgen sind grundsätzlich auch bei juristischen Personen diskutierbar, erfordern aber erheblich mehr als den Verlust einer Praxis.
Antwort lesen →Seit 2025 beziehungsweise nach Ablauf der Übergangsfrist gilt Textform; die Wirkung der Kündigungen 2020 ist nach damaligem Recht zu beurteilen.
Antwort lesen →Öffentliche Beherrschung und politische Sanktionierung sind konkret zu prüfen; der Neutralitätsmaßstab betrifft auch Vertragsbeziehungen.
Antwort lesen →Hypothetischer Nettogewinn ohne schädigendes Verhalten abzüglich tatsächlichem Überschuss, zuzüglich zurechenbarer zusätzlicher Kosten; ersparte Kosten abziehen und Doppelzählung vermeiden
Antwort lesen →GRN und gegebenenfalls Burger für die jeweils zurechenbare schädigende Handlung in Anspruch nehmen.
Antwort lesen →Bereits eingetretene wirtschaftliche Einbußen periodengenau ersetzen lassen.
Antwort lesen →Erwerbsschaden durch bestimmte ehr- oder kreditgefährdende Aussagen als eigenständigen Lebenssachverhalt geltend machen.
Antwort lesen →Eigenständigen immateriellen Ausgleich für einen schwerwiegenden Eingriff in Bodos beziehungsweise Mechthilds Persönlichkeitsrecht prüfen.
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