Existenzielle Folgen sind grundsätzlich auch bei juristischen Personen diskutierbar, erfordern aber erheblich mehr als den Verlust einer Praxis.
Rechtsprechung / Norm
OLG Celle 20.09.2023 – 2 U 27/23
Für die Übertragung erforderlich
Gesamtvermögen und dauerhaft/endgültig verlorene wirtschaftliche Existenz
Konkrete dokumentierte Suche nach Ersatzräumen
Wirtschaftliche Folgen und Fortführungsalternativen
Reichweite
Anderer Arztpraxis-/Klinikumfall; kein Schiffmann-Fall
Keine automatische Existenzklausel
Praxisverlust allein unzureichend
Normen
§ 242 BGB
§ 550 BGB a.F.
Die zugehörigen Quellen
- OLG Celle 20.09.2023 – 2 U 27/23R11 · Datum im Beleg ·