Priorität: mit konkret beziffertem Anspruch
Voraussetzungen
Bei Erfolgshonorar § 4a Abs. 1 Nr. 3 RVG: ohne Vereinbarung würde der Mandant bei verständiger Betrachtung von der Rechtsverfolgung abgehalten.
Bei externer Finanzierung müssen Anspruch, Beweise, Verjährung und Vollstreckbarkeit wirtschaftlich prüfbar sein.
Benötigte Unterlagen
Klageentwurf, Belegübersicht, realistische Gewinn-/Kostenrechnung
Eigene Mittel, PKH-Unterlagen und konkrete Honorar-/Finanzierungsbedingungen
Rechtliche Grenzen / Fristen
Kein Anspruch auf Abschluss einer Erfolgshonorar- oder Finanzierungsvereinbarung.
Erfolgshonorar allein deckt Gerichtskosten und gegnerische Kosten nicht automatisch. PKH separat prüfen.
Normen
§ 4a RVG
§§ 114 ff., 123 ZPO
Die zugehörigen Quellen
- § 4a RVGR-4A · Datum im Beleg ·
- ZPO: Wiederaufnahme, PKH, Rechtskraft, SchadensschätzungR15 · Datum im Beleg ·