Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
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RW16 · Rechtswege

Finanzierung über Erfolgshonorar und Prozessfinanzierung klären

Priorität: mit konkret beziffertem Anspruch

Voraussetzungen

Bei Erfolgshonorar § 4a Abs. 1 Nr. 3 RVG: ohne Vereinbarung würde der Mandant bei verständiger Betrachtung von der Rechtsverfolgung abgehalten.
Bei externer Finanzierung müssen Anspruch, Beweise, Verjährung und Vollstreckbarkeit wirtschaftlich prüfbar sein.

Benötigte Unterlagen

Klageentwurf, Belegübersicht, realistische Gewinn-/Kostenrechnung
Eigene Mittel, PKH-Unterlagen und konkrete Honorar-/Finanzierungsbedingungen

Rechtliche Grenzen / Fristen

Kein Anspruch auf Abschluss einer Erfolgshonorar- oder Finanzierungsvereinbarung.
Erfolgshonorar allein deckt Gerichtskosten und gegnerische Kosten nicht automatisch. PKH separat prüfen.

Normen

§ 4a RVG
§§ 114 ff., 123 ZPO

Die zugehörigen Quellen