Priorität: sofort
Voraussetzungen
Anspruchsentstehung
Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der maßgeblichen Tatsachen und des Schuldners
Hemmung und Neubeginn vollständig berücksichtigen
Spätere Schäden auf Schadenseinheit prüfen
Benötigte Unterlagen
Datierte Kenntnis- und Entdeckungschronologie
Frühere anwaltliche Forderungen, Klagen und PKH-Anträge
Neue Täuschungstatsachen samt konkretem Erstkenntnisdatum
Rechtliche Grenzen / Fristen
Regelfrist drei Jahre zum Jahresende
Bei Kenntnis 2020 grundsätzlich Ende 2023, bei 2021 Ende 2024, jeweils ohne Hemmung/Neubeginn
Neue Rechtskenntnis 2026 setzt Frist regelmäßig nicht neu
Neues Beweismittel bedeutet nicht automatisch erstmalige Tatsachenkenntnis
Vorhersehbare weitere Gewinneinbußen können dieselbe Frist teilen
Normen
§§ 195, 199 BGB
Die zugehörigen Quellen
- BGH 22.07.2014 – KZR 13/13R12 · Datum im Beleg ·
- BGB: Verjährung, Hemmung, Restherausgabe, Organ- und IndividualabredeR16 · Datum im Beleg ·
- BGB: §§199,252,254,826,578R17 · Datum im Beleg ·