Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
Zum Themenbereich / Verjährung für jeden Anspruch und Schuldner bestimmen

RW09 · Rechtswege

Verjährung für jeden Anspruch und Schuldner bestimmen

Priorität: sofort

Voraussetzungen

Anspruchsentstehung
Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der maßgeblichen Tatsachen und des Schuldners
Hemmung und Neubeginn vollständig berücksichtigen
Spätere Schäden auf Schadenseinheit prüfen

Benötigte Unterlagen

Datierte Kenntnis- und Entdeckungschronologie
Frühere anwaltliche Forderungen, Klagen und PKH-Anträge
Neue Täuschungstatsachen samt konkretem Erstkenntnisdatum

Rechtliche Grenzen / Fristen

Regelfrist drei Jahre zum Jahresende
Bei Kenntnis 2020 grundsätzlich Ende 2023, bei 2021 Ende 2024, jeweils ohne Hemmung/Neubeginn
Neue Rechtskenntnis 2026 setzt Frist regelmäßig nicht neu
Neues Beweismittel bedeutet nicht automatisch erstmalige Tatsachenkenntnis
Vorhersehbare weitere Gewinneinbußen können dieselbe Frist teilen

Normen

§§ 195, 199 BGB

Die zugehörigen Quellen