Priorität: nach Aktenprüfung; hohe Hürden
Voraussetzungen
Objektiv unrichtiges Urteil
Kenntnis der Unrichtigkeit
Besonders verwerfliche zusätzliche Umstände
Bewusst falsche entscheidungserhebliche Tatsachen und dadurch verursachter Schaden
Benötigte Unterlagen
Vollständiger Titel und damaliger Prozessstoff
Neue konkrete Täuschungsbelege
Kausalität zwischen Täuschung und Entscheidung
Rechtliche Grenzen / Fristen
Eng begrenzte Ausnahme von der Rechtskraft
Andere Würdigung desselben Vorbringens genügt nicht
Schadensersatz beziehungsweise Naturalrestitution neutralisiert Folgen, hebt Urteil nicht formell auf
OLG Brandenburg 4 U 103/18 wies die dortige Klage ab
Normen
§ 826 BGB
§ 249 BGB
§§ 322, 325 ZPO
Die zugehörigen Quellen
- OLG Brandenburg 13.01.2021 – 4 U 103/18R09 · Datum im Beleg ·
- BGH 17.03.2022 – IX ZR 216/20R10 · Datum im Beleg ·
- BGB: §§199,252,254,826,578R17 · Datum im Beleg ·