Priorität: ergänzend nach Aktenprüfung
Voraussetzungen
Konkrete Pflicht aus dem damaligen Mandat
Nachweisbare Pflichtverletzung
Hypothetisch erfolgreiche Berufung beziehungsweise verhinderter Schaden
Kausalität und eigene unverjährte Haftung
Benötigte Unterlagen
Mandatsvertrag und vollständige Anwaltsakte
Beratung nach Urteilszustellung
PKH-Kommunikation und Rechtsmittelfristhinweise
Nachweise zur damaligen finanziellen Lage
Rechtliche Grenzen / Fristen
Keine Berufung wegen Geldmangels allein beweist keine Anwaltspflichtverletzung
Keine pauschale Beschuldigung früherer Anwälte
Eigene Verjährung gesondert prüfen
Normen
§ 280 Abs. 1 BGB
§ 675 BGB
§§ 195, 199 BGB
Die zugehörigen Quellen
- BVerfG 13.07.2020 – 1 BvR 631/19R14 · Datum im Beleg ·
- ZPO: Wiederaufnahme, PKH, Rechtskraft, SchadensschätzungR15 · Datum im Beleg ·
- BGB: §§199,252,254,826,578R17 · Datum im Beleg ·