Voraussetzungen
Ernsthafte Verhandlungen über konkreten Anspruch oder maßgebliche Umstände
Wirksame gerichtliche Hemmungsmaßnahme
Erster PKH-Antrag und rechtzeitige Bekanntgabe beziehungsweise demnächst erfolgende Bekanntgabe
Tatsächliches Anerkenntnis oder einschlägige Vollstreckung
Benötigte Unterlagen
Vollständige Vergleichs- und Forderungskorrespondenz
Zustellungs- und Bekanntgabedaten gerichtlicher Anträge
Akten des damaligen Anwalts
GA10/GA11: Schreiben vom 08. und 09.02.2021 sowie Anschlusskorrespondenz
Rechtliche Grenzen / Fristen
Briefe, Strafanzeige und Recherche hemmen nicht automatisch
Hemmung gegen GRN wirkt nicht ohne Weiteres gegen Burger
PKH-Antrag belebt bereits verjährten Anspruch nicht wieder
Vergleichsbasis >1 Mio. Euro Praxisumsatz vom 08.02.2021 ist weder Umsatzbeweis noch ausdrückliches Schadensanerkenntnis
Ablehnung am 09.02.2021 beweist keine Hemmung bis heute
Normen
§§ 203, 204 Abs. 1 Nr. 14, 212 BGB
Die zugehörigen Quellen
- BGB: Verjährung, Hemmung, Restherausgabe, Organ- und IndividualabredeR16 · Datum im Beleg ·