Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
Zum Themenbereich / Übergehen entlastenden Vortrags und persönlicher Anhörung prüfen

RW14 · Rechtswege

Übergehen entlastenden Vortrags und persönlicher Anhörung prüfen

Priorität: sofort

Voraussetzungen

Konkrete erhebliche Tatsachen und Beweisangebote müssen dem Gericht rechtzeitig vorgelegen haben.
Zugang, genauen Inhalt, Verfahrensrolle und möglichen Einfluss auf die tragenden Gründe feststellen.

Benötigte Unterlagen

GA17: angeordnetes persönliches Erscheinen zum 15.04.2021
Klageerwiderung und alle Nachträge mit gerichtlichen Eingangsbelegen
Protokoll, Hinweise und vollständiges Urteil; tatsächliche Redemöglichkeit und abgelehnte Anträge

Rechtliche Grenzen / Fristen

Eine Parteianhörung ist vom Zeugenbeweis zu unterscheiden. Die Anordnung allein beweist keine Gehörsverletzung.
Ein Gericht muss nicht jedes Argument ausdrücklich erörtern. Entscheidender Kernvortrag darf nicht ohne prozessrechtlichen Grund übergangen werden.
§ 321a ZPO ersetzt keine versäumte mögliche Berufung. Bei Bekanntgabe 2021 ist die absolute Jahresfrist heute abgelaufen.

Normen

Art. 103 Abs. 1 GG
§§ 139, 141, 286, 373, 447, 448, 321a ZPO
BVerfG 1 BvR 1729/09, Rn. 12, 19

Die zugehörigen Quellen