Priorität: hoch; nur bei konkreter Täuschung
Voraussetzungen
Tatsachentäuschung des Gerichts und dadurch bewirkter Irrtum
Vermögenswirksame Entscheidung und Schaden
Vorsatz sowie rechtswidrige stoffgleiche Bereicherungsabsicht für Täter oder GRN
Benötigte Unterlagen
Exakter gerichtlicher Tatsachenvortrag und Kenntnisbelege
Entscheidungsgründe zur Kausalität der Behauptung
Konkreter bezweckter Vermögensvorteil und Schadensbelege
Rechtliche Grenzen / Fristen
Bestreiten, Rechtsansicht, Anwaltstext oder unbewiesene Abrede genügen nicht
Zivilgericht kann Tatmerkmale selbst prüfen; keine vorherige Strafverurteilung zwingend
Strafanzeige schafft weder automatisch Anspruch noch Verjährungshemmung
Normen
§ 823 Abs. 2 BGB
§ 263 StGB
Die zugehörigen Quellen
- BGH 25.03.2003 – VI ZR 175/02R08 · Datum im Beleg ·
- BGB: §§199,252,254,826,578R17 · Datum im Beleg ·