Öffentliche Beherrschung und politische Sanktionierung sind konkret zu prüfen; der Neutralitätsmaßstab betrifft auch Vertragsbeziehungen.
Voraussetzungen
Öffentliche Beherrschung 2020 belegen
Politische Sanktionierung und fehlende oder unverhältnismäßige sachliche Gründe konkret beweisen
Benötigte Unterlagen
Beteiligungsbericht 2020 oder damalige Gesellschafterliste
Kündigungsentscheidungsgrundlagen, interne Korrespondenz und konkrete Patientenschutzargumente
Reichweite
Fraport Rn.58 verlangt Neutralität in Vertragsbeziehungen; Rn.57 erlaubt sachliche Kriterien
Kein automatischer Mietfortsetzungs- oder persönlicher Burgerersatzanspruch
Rechtskraft und Verjährung bleiben
Normen
Art.1 Abs.3 GG
Art.5 GG
Art.3 GG
Art.12 GG
§242 BGB
§543 BGB
Die zugehörigen Quellen
- BVerfG 22.02.2011 – 1 BvR 699/06, FraportR20 · Datum im Beleg ·
- GRN: Alleingesellschafter und UnternehmensgeschichteR21 · Datum im Beleg ·