Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
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RW15 · Rechtswege

Mandatsführung und damalige Rechtsmittel-/Finanzierungsberatung prüfen

Priorität: nach Handaktenzugang

Voraussetzungen

Konkrete Pflicht aus dem damaligen Mandat und deren schuldhafte Verletzung.
Ohne diese Pflichtverletzung wäre ein günstigeres Ergebnis mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit erreichbar gewesen.
Eigenständige Verjährung und Tatsachenkenntnis prüfen.

Benötigte Unterlagen

Mandat, Handakte, Rechtsmittelbelehrung, Berufungs-/PKH-Beratung und Weisungen
Beweisangebote, Fristen, dokumentierte wirtschaftliche Situation
Hypothetischer Ausgang einer ordnungsgemäß geführten Verteidigung oder Berufung

Rechtliche Grenzen / Fristen

Kein Vorwurf gegen damalige Rechtsanwälte ist damit festgestellt. Bloßes Unterliegen oder eine bewusst unterlassene aussichtslose Berufung genügen nicht.
Verfahrensfehler des Gerichts und anwaltliche Pflichtverletzung sind getrennte Sachverhalte.

Normen

§§ 280 Abs. 1, 675, 195, 199 BGB

Die zugehörigen Quellen