Voraussetzungen
Konkrete Pflicht aus dem damaligen Mandat und deren schuldhafte Verletzung.
Ohne diese Pflichtverletzung wäre ein günstigeres Ergebnis mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit erreichbar gewesen.
Eigenständige Verjährung und Tatsachenkenntnis prüfen.
Benötigte Unterlagen
Mandat, Handakte, Rechtsmittelbelehrung, Berufungs-/PKH-Beratung und Weisungen
Beweisangebote, Fristen, dokumentierte wirtschaftliche Situation
Hypothetischer Ausgang einer ordnungsgemäß geführten Verteidigung oder Berufung
Rechtliche Grenzen / Fristen
Kein Vorwurf gegen damalige Rechtsanwälte ist damit festgestellt. Bloßes Unterliegen oder eine bewusst unterlassene aussichtslose Berufung genügen nicht.
Verfahrensfehler des Gerichts und anwaltliche Pflichtverletzung sind getrennte Sachverhalte.
Normen
§§ 280 Abs. 1, 675, 195, 199 BGB
Die zugehörigen Quellen
- BGB: §§199,252,254,826,578R17 · Datum im Beleg ·
- ZPO: Wiederaufnahme, PKH, Rechtskraft, SchadensschätzungR15 · Datum im Beleg ·