Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
Zum Themenbereich / Eigenständige öffentliche unwahre Tatsachenbehauptungen abwehren

RW13 · Rechtswege

Eigenständige öffentliche unwahre Tatsachenbehauptungen abwehren

Priorität: mittel; konkrete neue Veröffentlichungen

Voraussetzungen

Exakter Wortlaut, Urheber, Medium und Datum
Tatsachenbehauptung von Meinung unterscheiden
Unwahrheit und gegebenenfalls Verschulden nachweisen
Konkrete Nachteile beziehungsweise Wiederholungsgefahr

Benötigte Unterlagen

Vollständige Veröffentlichungen und archivierte Fassungen
Belege zur Unwahrheit jeder konkreten Tatsachenbehauptung
Kunden-/Patientenreaktionen und wirtschaftliche Nachteile

Rechtliche Grenzen / Fristen

Eigenständige spätere Äußerungen können eigene Verjährungsfristen haben
Mietprozessvorbringen nicht automatisch öffentliche Verleumdung
Rechtsverfolgungsprivileg und Wahrnehmung berechtigter Interessen beachten
Guter wissenschaftlicher Ruf ersetzt keine Aussagenprüfung

Normen

§ 824 BGB
§ 823 Abs. 2 BGB
§ 187 StGB
§ 823 Abs. 1 BGB
§ 1004 BGB analog
§ 193 StGB

Die zugehörigen Quellen