Priorität: ergänzend; nur bei konkret erlangtem Vorteil
Voraussetzungen
Unerlaubte Handlung
Tatsächlich auf Kosten des Geschädigten erlangter Vermögensvorteil
Erlangten Vorteil dem konkreten Beklagten zuordnen
Zehn Jahre ab Entstehung beziehungsweise absolute dreißig Jahre berücksichtigen
Benötigte Unterlagen
Belege über erhaltene Zahlungen, Leistungen oder andere Vermögensvorteile
Empfänger, Höhe und Zusammenhang mit dem Schaden
Rechtliche Grenzen / Fristen
Kein allgemeiner zehnjähriger Ersatz verlorener Umsätze
Bei Burger persönlich bislang kein eigener Vermögensvorteil dokumentiert
Eigene Praxisverluste sind nicht automatisch der bei GRN erhaltene Betrag
Normen
§ 852 BGB
§§ 818 ff. BGB
Die zugehörigen Quellen
- BGH 12.09.2022 – VIa ZR 122/22R13 · Datum im Beleg ·
- BGB: §§199,252,254,826,578R17 · Datum im Beleg ·