Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
Zum Themenbereich / Restherausgabe des tatsächlich Erlangten

RW11 · Rechtswege

Restherausgabe des tatsächlich Erlangten

Priorität: ergänzend; nur bei konkret erlangtem Vorteil

Voraussetzungen

Unerlaubte Handlung
Tatsächlich auf Kosten des Geschädigten erlangter Vermögensvorteil
Erlangten Vorteil dem konkreten Beklagten zuordnen
Zehn Jahre ab Entstehung beziehungsweise absolute dreißig Jahre berücksichtigen

Benötigte Unterlagen

Belege über erhaltene Zahlungen, Leistungen oder andere Vermögensvorteile
Empfänger, Höhe und Zusammenhang mit dem Schaden

Rechtliche Grenzen / Fristen

Kein allgemeiner zehnjähriger Ersatz verlorener Umsätze
Bei Burger persönlich bislang kein eigener Vermögensvorteil dokumentiert
Eigene Praxisverluste sind nicht automatisch der bei GRN erhaltene Betrag

Normen

§ 852 BGB
§§ 818 ff. BGB

Die zugehörigen Quellen