Anspruchsgrundlage und Aufbau
Kredit-/Erwerbsgefährdung und Persönlichkeitsrechtsverletzung; bei entsprechenden ehrverletzenden Tatsachen Schutzgesetzprüfung.
Voraussetzungen
Exakten Wortlaut, vollständigen Kontext, Sprecher, Datum, Medium und Empfänger feststellen; überprüfbare Tatsachen von Werturteilen unterscheiden.
Unwahrheit, nicht erwiesene Wahrheit, Verschulden und etwaiges berechtigtes Mitteilungsinteresse anspruchsspezifisch prüfen.
Bei ehrenrührigen Tatsachen die besondere zivilrechtlich relevante Wahrheitsbeweisregel des §186 StGB berücksichtigen; nicht pauschal jeden Unwahrheitsbeweis Bodo auferlegen.
Publikationshandlung mit konkreten Patienten-/Geschäftsverlusten verbinden.
Benötigte Belege
Originalartikel, Pressemitteilungen, Interviews, Mails an unbeteiligte Dritte und archivierte vollständige Fassungen.
Beleg, wer die Aussage selbst veröffentlichte, sich zu eigen machte oder ihre Veröffentlichung veranlasste.
Abmeldungen, abgesagte Termine, abgelehnte Kooperationen und Zeugen zum konkreten Grund; Zeitreihe der Erlöse.
Beweisstand
Ansatz belegt; genaue Veröffentlichungen und Gegnerzuordnung fehlen noch.
Reichweite, Kausalität und Fristen
Gerichtlicher Vortrag und konkrete Rechtsverfolgungsvorbereitung sind wegen des Prozessprivilegs nicht wie eine eigenständige öffentliche Veröffentlichung zu behandeln.
Eine bloße Rechtsansicht zur Schriftform ist nicht schon eine falsche ehrenrührige Tatsache.
Unter §824 Abs.2 ist ein berechtigtes Mitteilungsinteresse bei unbekannter Unwahrheit gesondert zu prüfen.
Die weltweite negative Berichterstattung ist nicht ohne Beleg in voller Höhe GRN oder Burger zurechenbar; typische Weiterverbreitung einer eigenen rechtsverletzenden Primärmitteilung kann jedoch relevant sein.
Normen
§824 BGB
§823 Abs.1 BGB
§823 Abs.2 BGB in Verbindung mit §§186/187 StGB
Art.1 Abs.1 und Art.2 Abs.1 GG
Die zugehörigen Quellen
- BGB §824SD-BGB824 · Datum im Beleg ·
- BGB §823SD-BGB823 · Datum im Beleg ·
- Art.1 GG – MenschenwürdeSD-GG1 · Datum im Beleg ·
- Art.2 GG – Persönliche FreiheitsrechteSD-GG2 · Datum im Beleg ·
- BGH 2013-12-17 – VI ZR 211/12SD-BGH-APR · 17.12.2013 · BGHZ 199, 237
- BGH 2017-04-04 – VI ZR 123/16SD-BGH-MEINUNG · 04.04.2017 · NJW 2017, 2029
- BGH 2012-02-28 – VI ZR 79/11SD-BGH-PROZESS · 28.02.2012 · NJW 2012, 1659