Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
Zum Themenbereich / Persönlicher Schadensersatz gegen Rüdiger Burger

RW02 · Rechtswege

Persönlicher Schadensersatz gegen Rüdiger Burger

Priorität: hoch; beweisabhängig

Voraussetzungen

Eigenes schädigendes Verhalten
Beim hier behaupteten Täuschungsweg: konkrete entscheidungserhebliche unwahre Tatsache und Kenntnis ihrer Unwahrheit. Alternativ anderes konkret belegtes eigenes vorsätzlich sittenwidriges Schädigungsverhalten.
Sittenwidriges Mittel oder Ziel und mindestens bedingter Schädigungsvorsatz
Vermögensschaden und kausale Zurechnung

Benötigte Unterlagen

Originale behaupteter Nebenabreden und Vermerke
Zeugen, zeitgenössische Korrespondenz und widersprüchliche Fassungen
Nachweis eigener Beteiligung Burgers am gerichtlichen Vortrag
Schadensunterlagen und unabhängige Belege zum Wissen

Rechtliche Grenzen / Fristen

Unterschrift allein begründet keine eigene Vertragshaftung
Nicht bewiesene Abrede ist kein Nachweis wissentlich erfundener Abrede
Neue persönliche Klage hebt den alten Titel nicht auf
Verjährung gesondert gegen Burger prüfen

Normen

§ 826 BGB
§§ 322, 325 ZPO

Die zugehörigen Quellen