Eindeutige gedankliche Bezugnahme reicht; körperliche Verbindung der Urkunden ist nicht zwingend.
Rechtsprechung / Norm
BGH 04.11.2020 – XII ZR 104/19, Rn. 18–24
Für die Übertragung erforderlich
Nachtrag vom 31.01.2012 mit vollständiger Signaturseite
Datierte Anlagen und ausdrückliche Vertragsbezüge
Reichweite
Unterschriften und Zuordnung müssen vollständig belegt sein
Im BGH-Fall erfolgte dennoch Räumung wegen inzwischen abgelaufener Mindestlaufzeit
Normen
§§ 550, 578 BGB a.F.
Die zugehörigen Quellen
- BGH 04.11.2020 – XII ZR 104/19R02 · Datum im Beleg ·