Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
Zum Themenbereich / Unterschriebener Nachtrag kann Gesamtvertrag formwirksam machen

FD02 · Schriftform

Unterschriebener Nachtrag kann Gesamtvertrag formwirksam machen

Eindeutige gedankliche Bezugnahme reicht; körperliche Verbindung der Urkunden ist nicht zwingend.

Rechtsprechung / Norm

BGH 04.11.2020 – XII ZR 104/19, Rn. 18–24

Für die Übertragung erforderlich

Nachtrag vom 31.01.2012 mit vollständiger Signaturseite
Datierte Anlagen und ausdrückliche Vertragsbezüge

Reichweite

Unterschriften und Zuordnung müssen vollständig belegt sein
Im BGH-Fall erfolgte dennoch Räumung wegen inzwischen abgelaufener Mindestlaufzeit

Normen

§§ 550, 578 BGB a.F.

Die zugehörigen Quellen