Der Fall betraf arglistige vorvertragliche Täuschung über geplantes außergewöhnliches Sortiment; spätere politische Äußerungen eines Praxismieters sind eigenständig zu prüfen.
Rechtsprechung / Norm
BGH 11.08.2010 – XII ZR 123/09
Für die Übertragung erforderlich
Konkrete Behauptungen zu Praxisvertrag 2011 und Äußerungen 2020
Pflichten nach §§18/19 Vertrag, Abmahnungen, Praxisbezug und konkrete Auswirkungen
Reichweite
Kein allgemeiner Rechtssatz zugunsten politischer Kündigung
Vorvertragliche Täuschung folgt nicht aus öffentlichem Auftreten neun Jahre später
Normen
§ 123 BGB
§ 543 BGB
Die zugehörigen Quellen
- BGH 11.08.2010 – XII ZR 123/09R06 · Datum im Beleg ·