Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
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FD04 · Schriftform

Doppelte Formularschriftform schließt Individualabrede nicht aus

Eine formularmäßige doppelte Schriftformklausel verdrängt mündliche oder konkludente Individualabreden wegen §305b nicht.

Rechtsprechung / Norm

BGH 25.01.2017 – XII ZR 69/16

Für die Übertragung erforderlich

AGB-Charakter beziehungsweise individuelle Aushandlung von §23 des Vertrags
Exakter Inhalt und Zustandekommen behaupteter Abrede

Reichweite

Dieser Beschluss widerlegt das Argument, §23 mache jede mündliche Abrede unmöglich
Vertragswirksamkeit und gesetzliche Langfrist-Schriftform unterscheiden
Bei ausgehandelter Klausel §125 Abs.2 und §127 sowie mögliche Aufhebung gesondert prüfen

Normen

§ 305b BGB
§ 125 Abs. 2 BGB
§ 127 BGB
§ 550 BGB a.F.

Die zugehörigen Quellen