Voraussetzungen
Schlüssige Klagedarstellung mit Beweisangeboten
Finanzielle Bedürftigkeit nach vollständiger amtlicher Erklärung
Hinreichende Erfolgsaussicht und keine Mutwilligkeit
Antrag beim für die geplante Klage zuständigen Gericht
PKH-Antrag kann grundsätzlich selbst gestellt werden; die eigentliche Landgerichtsklage braucht anwaltliche Vertretung. Größere Praxisraummietforderung: Landgericht Heidelberg naheliegend; Burger-Deliktgerichtsstand gesondert prüfen.
Benötigte Unterlagen
Amtliches Formular mit Einkommens- und Vermögensbelegen
Auslandsvermögen und Unterhaltsverhältnisse
Klageentwurf, Originalbelege und Zeugenliste
Rechtliche Grenzen / Fristen
Auslandswohnsitz sperrt allgemeine PKH nicht; EU-Sonderregeln gelten für Tansania nicht
PKH deckt Gegenanwaltskosten bei Unterliegen grundsätzlich nicht
Keine Bewilligungszusage
Mögliche Prozesskostensicherheit prüfen; bewilligte PKH befreit hiervon
Bei bewilligter PKH und fehlendem bereiten Anwalt Beiordnung nach § 121 Abs. 5 prüfen
Normen
§§ 110, 114, 117, 121, 122, 123 ZPO
§§ 1076–1078 ZPO
§ 78 ZPO
§ 29a ZPO
§§ 23, 71 GVG
Die zugehörigen Quellen
- BVerfG 13.07.2020 – 1 BvR 631/19R14 · Datum im Beleg ·
- ZPO: Wiederaufnahme, PKH, Rechtskraft, SchadensschätzungR15 · Datum im Beleg ·