Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
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RW08 · Rechtswege

Prozesskostenhilfe auch bei Tansaniawohnsitz

Priorität: hoch; nach schlüssiger Anspruchsprüfung

Voraussetzungen

Schlüssige Klagedarstellung mit Beweisangeboten
Finanzielle Bedürftigkeit nach vollständiger amtlicher Erklärung
Hinreichende Erfolgsaussicht und keine Mutwilligkeit
Antrag beim für die geplante Klage zuständigen Gericht
PKH-Antrag kann grundsätzlich selbst gestellt werden; die eigentliche Landgerichtsklage braucht anwaltliche Vertretung. Größere Praxisraummietforderung: Landgericht Heidelberg naheliegend; Burger-Deliktgerichtsstand gesondert prüfen.

Benötigte Unterlagen

Amtliches Formular mit Einkommens- und Vermögensbelegen
Auslandsvermögen und Unterhaltsverhältnisse
Klageentwurf, Originalbelege und Zeugenliste

Rechtliche Grenzen / Fristen

Auslandswohnsitz sperrt allgemeine PKH nicht; EU-Sonderregeln gelten für Tansania nicht
PKH deckt Gegenanwaltskosten bei Unterliegen grundsätzlich nicht
Keine Bewilligungszusage
Mögliche Prozesskostensicherheit prüfen; bewilligte PKH befreit hiervon
Bei bewilligter PKH und fehlendem bereiten Anwalt Beiordnung nach § 121 Abs. 5 prüfen

Normen

§§ 110, 114, 117, 121, 122, 123 ZPO
§§ 1076–1078 ZPO
§ 78 ZPO
§ 29a ZPO
§§ 23, 71 GVG

Die zugehörigen Quellen