Buchabgleich · 11.08.2026
BMJ Public Health zog den im Buch verlinkten Mostert-Artikel am 11.08.2026 zurück. Die Mitteilung nennt eine unausgewogene, möglicherweise irreführende Ursacheninterpretation und unzureichend beschriebene begrenzte Eigenleistung. Sie berichtet auch, dass die institutionelle Untersuchung keine Belege für Datenfabrikation, Fälschung, Plagiat oder böswillige Absicht der untersuchten Autoren fand.
Belege ansehen →BfArM_Vorarbeit · 28.08.2026
BfArM bewilligt den Zugang zu Arzneimittelberichten und Testkommunikation mit dem BMG; Bezug auf Antrag vom 21.12.2024 und Aktenzeichen Z161.07-2024-50629.
Belege ansehen →BfArM_Vorarbeit · 28.08.2026
Der zentrale Maskenbestand ist ausdrücklich nicht freigegeben.
Belege ansehen →Rechtswissenschaft Heuser · 03.10.2026
Die reguläre Verlagsansicht zeigt eine erste Seite und verlangt für den übrigen Inhalt Authentifizierung bzw. bietet institutionellen Zugriff oder Einzelkauf an. Der unauthentifizierte Browser hat keinen Volltextzugang.
Belege ansehen →Rechtswissenschaft Heuser · 03.10.2026
Crossref enthält language=en; öffentlich lesbarer Titel, Untertitel und Einleitungsseite sind deutsch.
Belege ansehen →BfArM_Vorarbeit · Datum im Beleg
Die Herstelleranleitung bezeichnet Abbott ID NOW als isothermen Nukleinsäuretest. Es handelt sich technisch nicht um RT-PCR.
Belege ansehen →BfArM_Vorarbeit · Datum im Beleg
Die Anlage zu Mindestkriterien benennt fehlenden internationalen Standard und Unterschiede von Probenvolumen, Extraktion, Elution und Amplifikation.
Belege ansehen →Buchabgleich · Datum im Beleg
Der RKI-Wochenbericht 11/2020 nennt einen SARS-CoV-2-Nachweis unter 192 untersuchten Sentinelproben. Daraus ergibt sich gerundet 0,5 Prozent dieses Probensatzes.
Belege ansehen →Buchabgleich · Datum im Beleg
Die Buchseite vom angegebenen 14.04.2020 wird als Reaktion auf die zuvor gezeigten Protokolle vorgestellt. Unter diesen befinden sich Sitzungen vom 27.04. bis 02.05.2020, also spätere Vorgänge.
Belege ansehen →Buchabgleich · Datum im Beleg
Der RKI-Bericht 13/2020 beschreibt eine deutlich gesunkene ARE-Aktivität und getrennt erfasste virologische Nachweise. Die Grundrichtung der im Buch gezeigten rückläufigen Atemwegsaktivität ist damit nachvollziehbar.
Belege ansehen →EU_Beschaffung · Datum im Beleg
Art.I.12.1 erklärt die Anwendung unter epidemischen Bedingungen zur Verantwortung der Mitgliedstaaten und sieht deren Freistellung des Auftragnehmers vor. Wesentliche Einzelheiten sind geschwärzt. Art.II.6.4(v) stellt ausdrücklich klar, dass Schadenersatzrechte geschädigter Dritter nach geltendem Recht durch diese Haftungsbegrenzungsregel nicht berührt werden. Art.II.6.5 enthält sichtbare Ausnahmen von Haftungsausschlüssen unter anderem für Vorsatz, Betrug und betrügerische Falschdarstellung.
Belege ansehen →EU_Beschaffung · Datum im Beleg
Art.II.9.9 lässt die Vertraulichkeitsregeln für zehn Jahre nach Beendigung oder Ablauf des APA fortgelten. Für Geschäftsgeheimnisse gilt die Bindung, solange sie solche bleiben, mindestens aber die Zehnjahresfrist. Der Vertrag sieht zugleich gesetzlich erforderliche Offenlegung und das EU-Dokumentenzugangsrecht vor; die Kommission soll den Auftragnehmer zu Offenlegungsanträgen konsultieren.
Belege ansehen →EU_Beschaffung · Datum im Beleg
Das ungeschwärzte Formular für Teilnehmer an COVAX-Sitzungen erfasst Informationen aus der EU-Team-Europe-Arbeit mit GAVI/CEPI zur globalen Impfstoffversorgung und verpflichtet im Formulartext zu Vertraulichkeit. Die Felder für Name, Datum und Unterschrift sind leer.
Belege ansehen →RKI_Zusatzprüfung · Datum im Beleg
Die RKI-FAQ unterscheidet PCR zum Nachweis des Virusgenoms, Antigentests zum Nachweis viralen Proteins und Virusanzucht zur Einschätzung der Infektiosität. Sie erläutert außerdem, dass Antikörpertests die Immunreaktion erfassen und für die alleinige Feststellung einer aktuellen Infektion nicht geeignet sind. Antigentests werden unter bestimmten Voraussetzungen als sinnvolle Ergänzung der PCR beschrieben.
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