Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
Behördenbefunde / Pfizer-APA: Vertraulichkeit zehn Jahre nach Vertragsende mit längerer Frist für Geschäftsgeheimnisse

F-EU-006 · EU_Beschaffung

Pfizer-APA: Vertraulichkeit zehn Jahre nach Vertragsende mit längerer Frist für Geschäftsgeheimnisse

Ereignisdatum: Datum im Beleg

Art.II.9.9 lässt die Vertraulichkeitsregeln für zehn Jahre nach Beendigung oder Ablauf des APA fortgelten. Für Geschäftsgeheimnisse gilt die Bindung, solange sie solche bleiben, mindestens aber die Zehnjahresfrist. Der Vertrag sieht zugleich gesetzlich erforderliche Offenlegung und das EU-Dokumentenzugangsrecht vor; die Kommission soll den Auftragnehmer zu Offenlegungsanträgen konsultieren.

Bedeutung im Quellenabgleich

Konkreter Vertragsbeleg für eine langjährige Beschränkung freiwilliger Informationsweitergabe und für die Rolle von Herstellerkonsultationen bei der Offenlegung.

Kontext, Bezugsgröße und Datierung

Die Frist beginnt mit Vertragsende, nicht pauschal am Unterzeichnungstag. Gesetzliche Zugangs- und Offenlegungspflichten sind im Vertrag ausdrücklich berücksichtigt.

Die Fundstelle

EU-0157: PDF-S.35–37, Art.II.9.1, II.9.3, II.9.6, II.9.9–10