Ereignisdatum: Datum im Beleg
Art.I.12.1 erklärt die Anwendung unter epidemischen Bedingungen zur Verantwortung der Mitgliedstaaten und sieht deren Freistellung des Auftragnehmers vor. Wesentliche Einzelheiten sind geschwärzt. Art.II.6.4(v) stellt ausdrücklich klar, dass Schadenersatzrechte geschädigter Dritter nach geltendem Recht durch diese Haftungsbegrenzungsregel nicht berührt werden. Art.II.6.5 enthält sichtbare Ausnahmen von Haftungsausschlüssen unter anderem für Vorsatz, Betrug und betrügerische Falschdarstellung.
Bedeutung im Quellenabgleich
Für Aussagen über öffentliche Übernahme wirtschaftlicher Haftungsrisiken liegt ein direkter Vertragsbeleg vor. Die genaue Aussage muss Freistellung im Innenverhältnis, Haftungsbegrenzungen gegenüber Vertragspartnern und Ansprüche Betroffener auseinanderhalten.
Kontext, Bezugsgröße und Datierung
Der veröffentlichte Vertrag ist stark geschwärzt; Umfang, Ausnahmen und Bedingungen der Freistellung lassen sich nicht vollständig rekonstruieren. Der Dateiname nennt 17.12.2020, während das Deckblatt auf die Genehmigungsentscheidung vom 11.11.2020 verweist; Unterzeichnungsdatum hier offen.
Die Fundstelle
EU-0157: PDF-S.25 Art.I.12.1; PDF-S.32 Art.II.6.4(v) und II.6.5
- 174 APA with BioNTech Pfizer 17 12 2020.pdfEU-0157 · Datum im Beleg · 61 PDF-Seiten