Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
Behördenbefunde / Testzweck / PCR, Antigen, Virusanzucht und Antikörper

F-RKI-035 · RKI_Zusatzprüfung

Testzweck / PCR, Antigen, Virusanzucht und Antikörper

Ereignisdatum: Datum im Beleg

Die RKI-FAQ unterscheidet PCR zum Nachweis des Virusgenoms, Antigentests zum Nachweis viralen Proteins und Virusanzucht zur Einschätzung der Infektiosität. Sie erläutert außerdem, dass Antikörpertests die Immunreaktion erfassen und für die alleinige Feststellung einer aktuellen Infektion nicht geeignet sind. Antigentests werden unter bestimmten Voraussetzungen als sinnvolle Ergänzung der PCR beschrieben.

Bedeutung im Quellenabgleich

Öffentliche zeitgenössische Primärquelle für den engen Teilkern von S029: Tests auf Genom oder Protein ersetzen keine Virusanzucht. Die diagnostische Verwertbarkeit und die Grenzen der einzelnen Testarten werden zugleich ausdrücklich beschrieben.

Kontext, Bezugsgröße und Datierung

Kein Beleg für eine generelle diagnostische Untauglichkeit der PCR, eine Verwechslung von Influenza mit SARS-CoV-2 oder den Schiffmann zufolge von Fauci verwendeten Wortlaut. In der medizinischen Diagnostik zählt auch der Genom- oder Antigennachweis zum direkten Erregernachweis; dies ist nicht identisch mit direktem Nachweis der Vermehrungsfähigkeit.

Die Fundstelle

POL033: POL033 extrahierter Text Zeilen503–513; Abschnittstand11.12.2020; Archivcapture11.01.2021