https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-11-04/xii-zr-104-19
Hier wird der Beleg verwendet
- Adresse nur in der Präambel
- Stellplätze nur mündlich vereinbart
- Gesprächsvermerk vom 29.11.2011
- Unterschrift im ersten Nachtrag reiche nicht
- Schallschutzvariante unter den Unterschriften
- Ersetzte und ergänzte Anlagen unklar
- Hilfsweise ordentliche Kündigung bis 2027
- Mehrere Vertragsurkunden ohne ausreichende Bezugnahmen