Vorwurf / Prüfposition
Die feste Laufzeit bis 31.12.2027 solle wegen Formmängeln vorzeitig kündbar sein.
Antwort und Belege
§ 3 des Originals enthält die Laufzeit bis 31.12.2027. Die zweite Kündigung vom 17.12.2020 nennt hilfsweise spätestens den 30.06.2021. Eine frühere ordentliche Beendigung setzt deshalb voraus, dass die vereinbarte Befristung etwa wegen eines tatsächlich bestehenden Formmangels nach § 550 BGB in der damals geltenden Fassung nicht bindet oder ein anderes vertragliches Kündigungsrecht besteht. Der Einwand gegen den Übergabebeginn ist konkret angegriffen; Stellplätze, Nachtragsbezüge und Auswahlseiten sind weiter einzeln zu prüfen. Zusätzlich liefert BGH XII ZR 114/16 einen engen Maßstab gegen eine treuwidrige Berufung auf Formmängel bei nachträglichen, allein vorteilhaften Abreden.
Bereits vorhandene Verteidigungsgrundlage
Feste Laufzeit bis Ende 2027 und mögliche Gegenargumente gegen den Formeinwand sind dokumentiert. Ordentliche und fristlose Kündigung benötigen getrennte Erwiderungen. Ein Angriff auf politische oder wissenschaftliche Vorwürfe erledigt einen eigenständigen Formeinwand nicht automatisch.
Fundstelle des Vorwurfs
OS-ANL.pdf · PDF-Seite 7-8
OS-GRN2.pdf · PDF-Seite 11,15
Die zugehörigen Quellen
- GRN-Mietvertrag: beiderseits unterzeichneter ScanOS-MIET · 12.12.2011 · S. 1: Präambel und § 1; S. 2: §§ 2-4; S. 7: §§ 18-19; S. 8: Datum, Unterschriften und Anlagenverzeichnis
- Zweite Kündigung: GRÉUS Rechtsanwälte für GRNOS-GRN2 · 17.12.2020 · S. 1-15 Schreiben; S. 16 Vollmacht vom 10.12.2020
- BGH: XII ZR 212/03BGH05 · 02.11.2005 · Urteilsvolltext, Leitsatz und Gründe 2 b/c; wiedergegeben bei Kanzlei Schweizer. Gerichtliche Primärentscheidung in nichtamtlicher Veröffentlichung.
- BGH: XII ZR 104/19BGH20 · 04.11.2020 · Urteilsvolltext, Rn. 18-23; Wiedergabe bei nu:legal, keine amtlich heruntergeladene PDF. Entscheidung vor der Kündigung.
- BGH XII ZR 114/16BGH17 · 27.09.2017 · Leitsatz 2 und Rn. 40-44: Treuwidrigkeit bei allein vorteilhafter nachträglicher Abrede; gerichtlicher Volltext in nichtamtlicher Wiedergabe.
- BGH LwZR 6/24: Vermutung und Beweislast außerhalb der UrkundeREV-BGH-VOLL · 09.05.2025 · Rn. 10; allgemeine Schriftformbeweislast Rn. 3–6 nicht entschieden
- BGH IX ZR 68/14: privatschriftliche VertragsurkundenREV-BGH-PRIV · 16.04.2015 · Rn. 13; Vermutung hinsichtlich vertraglicher Erklärungen