Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
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KE32 · Kündigung

Hilfsweise ordentliche Kündigung bis 2027

Der Vertrag war bis Ende2027 befristet. Die GRN beruft sich für eine frühere ordentliche Kündigung auf streitige Formmängel.

Vorwurf / Prüfposition

Die feste Laufzeit bis 31.12.2027 solle wegen Formmängeln vorzeitig kündbar sein.

Antwort und Belege

§ 3 des Originals enthält die Laufzeit bis 31.12.2027. Die zweite Kündigung vom 17.12.2020 nennt hilfsweise spätestens den 30.06.2021. Eine frühere ordentliche Beendigung setzt deshalb voraus, dass die vereinbarte Befristung etwa wegen eines tatsächlich bestehenden Formmangels nach § 550 BGB in der damals geltenden Fassung nicht bindet oder ein anderes vertragliches Kündigungsrecht besteht. Der Einwand gegen den Übergabebeginn ist konkret angegriffen; Stellplätze, Nachtragsbezüge und Auswahlseiten sind weiter einzeln zu prüfen. Zusätzlich liefert BGH XII ZR 114/16 einen engen Maßstab gegen eine treuwidrige Berufung auf Formmängel bei nachträglichen, allein vorteilhaften Abreden.

Bereits vorhandene Verteidigungsgrundlage

Feste Laufzeit bis Ende 2027 und mögliche Gegenargumente gegen den Formeinwand sind dokumentiert. Ordentliche und fristlose Kündigung benötigen getrennte Erwiderungen. Ein Angriff auf politische oder wissenschaftliche Vorwürfe erledigt einen eigenständigen Formeinwand nicht automatisch.

Fundstelle des Vorwurfs

OS-ANL.pdf · PDF-Seite 7-8
OS-GRN2.pdf · PDF-Seite 11,15

Die zugehörigen Quellen