Präambel und Haupttext sind Teil der unterschriebenen Urkunde und enthalten Gebäude-, Flächen- und Planangaben.
Vorwurf / Prüfposition
Die GRN erklärt Angaben in Präambeln grundsätzlich für unzureichend.
Antwort und Belege
Die Präambel ist Teil des nun vorhandenen beiderseits unterzeichneten Vertrags. Zusätzlich beschreibt § 1 das Klinikgebäude B, die Räume im Erdgeschoss, die Fläche und den Bezug auf einen Lageplan. Die pauschale Aussonderung der Präambel lässt diese weiteren schriftlichen Angaben außer Betracht. Maßgeblich ist die Bestimmbarkeit aus dem unterzeichneten Vertrag und seinen zugeordneten Anlagen.
Fundstelle des Vorwurfs
OS-ANL.pdf · PDF-Seite 8
OS-GRN2.pdf · PDF-Seite 11-12
Die zugehörigen Quellen
- GRN-Mietvertrag: beiderseits unterzeichneter ScanOS-MIET · 12.12.2011 · S. 1: Präambel und § 1; S. 2: §§ 2-4; S. 7: §§ 18-19; S. 8: Datum, Unterschriften und Anlagenverzeichnis
- BGH: XII ZR 142/07BGH09 · 29.04.2009 · Urteilsvolltext, Rn. 24, 26 und 28; Wiedergabe bei nu:legal, keine amtlich heruntergeladene PDF.
- BGH: XII ZR 104/19BGH20 · 04.11.2020 · Urteilsvolltext, Rn. 18-23; Wiedergabe bei nu:legal, keine amtlich heruntergeladene PDF. Entscheidung vor der Kündigung.