Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
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KE30 · Kündigung

Ersetzte und ergänzte Anlagen unklar

Der Nachtrag nennt Hauptvertrag, datumsgenaue Pläne und Ergänzungen. Pauschale Unzuordenbarkeit wird durch seinen Text angegriffen.

Vorwurf / Prüfposition

Es sei für Dritte unklar, welche alten Anlagen weitergelten und welche ersetzt wurden.

Antwort und Belege

Der unterschriebene Hauptvertrag enthält ein Anlagenverzeichnis und Planbezüge. Die nun gefundene erste Seite des Nachtrags vom 31.01.2012 nennt den Hauptvertrag vom 12.12.2011, Pläne 1/2 mit Stand 27.01.2012, ergänzende Lüftung und Schallschutz in Anlagen 3/4 zur datumsgenau bezeichneten Ausstattung sowie die geänderte Flächenberechnung in Anlage 5. Eine pauschale Behauptung völlig unklarer Anlagenzuordnung greift zu kurz. Vollständige Unterzeichnung und endgültige Fassungen bleiben zu prüfen.

Bereits vorhandene Verteidigungsgrundlage

Getrennte Parkplatzregelung, Übergabeklausel, datumsgenaue Nachtragsbezüge und Korrespondenz liefern konkrete Gegenargumente. Schiffmann widerspricht dem behaupteten Gesprächsinhalt. Ein einseitiger Gesprächsvermerk beweist keine beiderseitige Vereinbarung. Die Schriftformfrage muss am tatsächlichen Vertrag, allen Anlagen und dem behaupteten wesentlichen Vertragsinhalt geprüft werden.

Fundstelle des Vorwurfs

OS-ANL.pdf · PDF-Seite 10
OS-GRN2.pdf · PDF-Seite 14

Die zugehörigen Quellen