2025-05-18
Erklärung und Begründung
Der menschliche Körper ist der unmittelbarste Ausdruck der individuellen Freiheit und Würde.
Er gehört allein dem Menschen selbst – nicht dem Staat, nicht der Wissenschaft, nicht der Gesellschaft, nicht einem globalen Gesundheitssystem.
Diese Unverfügbarkeit ist kein Privileg – sie ist ein Grundrecht. Und sie gilt bedingungslos. Auch – und gerade – in Krisenzeiten.
Artikel 1 & 2 des Grundgesetzes
Das deutsche Grundgesetz formuliert es eindeutig:
Diese Rechte sind nicht relativ. Sie stehen nicht zur Disposition – auch nicht bei Pandemie, Krieg, Ausnahmezustand oder Notstandsgesetz.
Wer sie aussetzt, setzt die Menschlichkeit selbst aus.
Was bedeutet „Unantastbarkeit“?
Unantastbar heißt:
Was passiert, wenn der Körper antastbar wird?
Die letzten Jahre haben gezeigt, was geschieht, wenn Staaten oder Konzerne meinen, über den Körper entscheiden zu dürfen:
Das ist nicht Fürsorge – das ist Entwürdigung.
Der Körper als letzte Bastion der Freiheit
In einer zunehmend digitalen und kontrollierten Welt bleibt dem Menschen oft nur noch eines als letzter geschützter Raum:
sein eigener Körper.
Wenn dieser Raum verletzt wird – durch Politik, Technik, Gentechnik oder Biometrie –, dann endet die Freiheit nicht nur im symbolischen, sondern im ganz konkreten Sinne.
Unser Standpunkt
Wir2030 verteidigt die körperliche Selbstbestimmung als unaufgebbares Grundrecht. Keine Krise, kein Ausnahmezustand, keine „wissenschaftliche Notwendigkeit“ darf jemals dazu führen, dass der Staat über die Körper seiner Bürger verfügt.
Denn:
Wer den Körper des Menschen antastet, tastet den Kern der Menschlichkeit an.
Und deshalb gilt – immer, überall und ohne Ausnahme:
Der Körper des Menschen ist unantastbar – auch in Krisenzeiten.