Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
Aussagen-/Aktenvergleiche / PCR und Antigentest / direkter Lebendvirusnachweis

V011 · Datierter Vergleich

PCR und Antigentest / direkter Lebendvirusnachweis

Die damalige öffentliche Aussage · 09.01.2022

Weder der PCR Test noch der Antigentest weisen lebende Viren nach.

Die Fachbewertung

Die spätestens am 11.01.2021 archivierte RKI-FAQ unterscheidet PCR als Virusgenomnachweis, Antigentests als Nachweis viralen Proteins und Virusanzucht als Verfahren zur Einschätzung von Infektiosität. Zugleich bezeichnet sie geeignete Antigentests unter definierten Voraussetzungen als sinnvolle Ergänzung zur frühen Einschätzung einer möglicherweise übertragungsrelevanten Infektion. Antikörpertests erfassen die Immunreaktion und sind für die alleinige Feststellung einer aktuellen Infektion nicht geeignet. Die internen Akten unterscheiden seit 2020 PCR-Positivität nach Gesundung von fortbestehender Infektiosität.

Die politische Entscheidung

Der Bund-Länder-Beschluss vom 03.03.2021 behauptet auf S. 2, Schnell- und Selbsttests könnten mit guter Genauigkeit aktuelle Ansteckungsfähigkeit bei akuter COVID-19-Infektion feststellen. Derselbe Absatz benennt ihre kurze zeitliche Aussagekraft, mögliche Lücken bei früher geringer Viruslast und nach dem Test erfolgte Infektionen. Die TestV vom 08.03.2021 verankert Bürgertests und den Anspruch auf bestätigende PCR-Diagnostik nach positivem Antigenbefund.

Die Zeitfolge

RKI-Befunde 2020 und politische Teststrategie 2021 liegen vor dem Post Januar 2022. Die genannten Märzquellen belegen den damaligen Aufbauschritt; die am 09.01.2022 konkret geltende TestV-Fassung ist damit noch nicht vollständig rekonstruiert.

Die verbundenen Befunde

Quelle der öffentlichen Aussage