BGH 12.09.2022 – VIa ZR 122/22
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Quelle öffnen →Dokumentation
1852 Belegkennungen mit Originaladressen und Fundstellen. Historische Fassungen werden nach ihrem eigenen Datum geführt.
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Quelle öffnen →NJW 2012, 1659
Quelle öffnen →BGHZ 199, 237
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Quelle öffnen →NJW 2017, 2029
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Quelle öffnen →Rn. 13; Vermutung hinsichtlich vertraglicher Erklärungen
Quelle öffnen →Rn. 10; allgemeine Schriftformbeweislast Rn. 3–6 nicht entschieden
Quelle öffnen →Leitsatz 2 und Rn. 40-44: Treuwidrigkeit bei allein vorteilhafter nachträglicher Abrede; gerichtlicher Volltext in nichtamtlicher Wiedergabe.
Quelle öffnen →Rn. 13–22; gerichtlicher Originaltext, Verlagsspiegel
Quelle öffnen →Rn. 18–23: Bezugnahmen, Anlagenunterschrift und spätere Herstellung der Schriftform
Quelle öffnen →Urteilsvolltext, Rn. 18-23; Wiedergabe bei nu:legal, keine amtlich heruntergeladene PDF. Entscheidung vor der Kündigung.
Quelle öffnen →Urteilsvolltext, Rn. 24, 26 und 28; Wiedergabe bei nu:legal, keine amtlich heruntergeladene PDF.
Quelle öffnen →Urteilsvolltext, Leitsatz und Gründe 2 b/c; wiedergegeben bei Kanzlei Schweizer. Gerichtliche Primärentscheidung in nichtamtlicher Veröffentlichung.
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Quelle öffnen →Wayback Capture 20211022163945; HTML 113574 Byte; SHA-256 2a5257229d51e4651199b39f5b75722c6d4bad95459bc9d2b08c82bb9f138719
Quelle öffnen →Abschnitte zu Pandemie, Kindern, Ausreise, Parteien und Zitate; einzelne Originalvideos noch offen.
Quelle öffnen →Abgerufene Revision 267899812; letztes Bearbeitungsdatum, kein Datum aller einzelnen Aussagen.
Quelle öffnen →Spendenfluss, kein Anfangsverdacht laut Bericht; Quellen Innenministerium, ADD und Kreisverwaltung.
Quelle öffnen →Abschnitt zu Disclaimer und behördlichen Vorgaben; Gesamtartikel kritisiert weitere Aussagen.
Quelle öffnen →Nachricht: 2019 ebenfalls; 2020 zugesagt, kam nie
Quelle öffnen →Anwaltsschreiben und Beschwerde bei Finanzaufsicht vor der Überweisung.
Quelle öffnen →DOI 10.5281/zenodo.4433503; Publikationsdatum des Repositoriums, unabhängig vom abweichenden Jahreszahltext im PDF-Dateinamen.
Quelle öffnen →DOI 10.5281/zenodo.4298004; Zenodo-Veröffentlichung 30.11.2020. Einreichung am 27.11.2020 von Eurosurveillance unabhängig bestätigt. Technische Übersicht S. 4–5, Zusammenfassung S. 21–23, Autoren S. 27–29 der 29-seitigen Spiegel-PDF.
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