BelegkennungR05Datum im BestandDatum im BelegFundstelle / UmfangSiehe verbundenen BefundBestandVerteidigung und FachquellenOriginalquelle öffnen ↗https://www.anwalt24.de/urteile/bgh/1999-09-29/viii-zr-232_98Hier wird der Beleg verwendetBeweislast bei behaupteter mündlicher NebenabredeSeite druckenIn der Dokumentation suchen