Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
Aussagen-/Aktenvergleiche / Einrichtungsbezogene Impfpflicht / behaupteter Personalausfall

V013 · Datierter Vergleich

Einrichtungsbezogene Impfpflicht / behaupteter Personalausfall

Die damalige öffentliche Aussage · 15.01.2022

50 % der Pflegekräfte werden sich nicht impfen lassen.

Die Fachbewertung

Im bislang zugeordneten Aktenbestand ist kein Behördenbefund gefunden, der eine Ablehnungsquote oder einen Personalausfall von 50 Prozent für die im Post gemeinte Pflegepopulation bestätigt. RKI-Aussagen zur Übertragung Geimpfter beantworten diese Personalfrage nicht.

Die politische Entscheidung

Mit dem Gesetz vom 10.12.2021 wird §20a IfSG eingeführt: Für Beschäftigte bestimmter Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ist bis zum 15.03.2022 ein Impf- oder Genesenennachweis beziehungsweise ein ärztlicher Nachweis einer Kontraindikation vorzulegen. Für bereits Beschäftigte sind Meldepflicht und behördliche Entscheidung über ein mögliches Betretungs- oder Tätigkeitsverbot zu unterscheiden; fehlender Nachweis bedeutet nicht automatisch den im Post prognostizierten Personalverlust.

Die Zeitfolge

Der Post richtet sich auf die erwartete Umsetzung im März 2022. Eine belastbare Prüfung verlangt die vorherige Nachweisregel und später beobachtete Personalentwicklung mit gleicher Grundgesamtheit.

Die verbundenen Befunde

Quelle der öffentlichen Aussage