Die damalige öffentliche Aussage · 15.01.2022
50 % der Pflegekräfte werden sich nicht impfen lassen.
Die Fachbewertung
Im bislang zugeordneten Aktenbestand ist kein Behördenbefund gefunden, der eine Ablehnungsquote oder einen Personalausfall von 50 Prozent für die im Post gemeinte Pflegepopulation bestätigt. RKI-Aussagen zur Übertragung Geimpfter beantworten diese Personalfrage nicht.
Die politische Entscheidung
Mit dem Gesetz vom 10.12.2021 wird §20a IfSG eingeführt: Für Beschäftigte bestimmter Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ist bis zum 15.03.2022 ein Impf- oder Genesenennachweis beziehungsweise ein ärztlicher Nachweis einer Kontraindikation vorzulegen. Für bereits Beschäftigte sind Meldepflicht und behördliche Entscheidung über ein mögliches Betretungs- oder Tätigkeitsverbot zu unterscheiden; fehlender Nachweis bedeutet nicht automatisch den im Post prognostizierten Personalverlust.
Die Zeitfolge
Der Post richtet sich auf die erwartete Umsetzung im März 2022. Eine belastbare Prüfung verlangt die vorherige Nachweisregel und später beobachtete Personalentwicklung mit gleicher Grundgesamtheit.
Die verbundenen Befunde
Quelle der öffentlichen Aussage
- Original-HTML AllesAusserMainstream; Posts 19997–20019ASD0066 · Datum im Beleg ·