Die damalige öffentliche Aussage · 11.01.2021
Ich hoffe das Gesundheitsamt, Ärztekammer und BG helfen mir dabei, die zur Geährdungsbeurteilung erforderlichen Daten zu bekommen
Die Fachbewertung
Die RKI-FAQ beschreibt für geschultes Personal bei patientennahen Tätigkeiten mit erhöhtem Aerosolübertragungsrisiko einen im Arbeitsschutz vorgeschriebenen FFP2-/FFP3-Einsatz und ein anzubietendes arbeitsmedizinisches Vorsorgeangebot. Bei Laien verlangt sie sorgfältige individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung und empfiehlt möglichst ärztliche Begleitung. Im Bund-Länder-Protokoll vom 02.12.2020 fragt das RKI im Kontext der geplanten FFP2-Abgabe an vulnerable Personen nach Haftung und verweist auf die FAQ. Dieser Abgabekontext ist von einer ärztlichen Praxisanordnung zu unterscheiden.
Die politische Entscheidung
Die konkret für seine Praxis und die betroffenen Beschäftigten oder Patienten geltende Landes- beziehungsweise Arbeitsschutzregel ist im Teilbestand noch nicht eindeutig zugeordnet. Bayerns erst am Folgetag angekündigte Allgemeinpflicht ist dafür kein passender Ersatz.
Die Zeitfolge
Fachliche FFP2-Bedenken vom Oktober und Bund-Länder-Protokoll02.12.2020 liegen vor dem Praxis-Post11.01.2021. Die FAQ ist an diesem Tag bereits archiviert. BF-F019 ist gegenüber dem alten Register auf02.12., nicht16.12., korrigiert.
Die verbundenen Befunde
Quelle der öffentlichen Aussage
- Original-HTML AllesAusserMainstream; Posts 1936–1960ASD0063 · Datum im Beleg ·