Die damalige öffentliche Aussage · 19.10.2020
da er nichts über die Entwicklung und Vermehrung aussagen kann.
Die Fachbewertung
Die BfArM-Akte mit fachlichen Antigentestkriterien beschreibt Ct-Werte als Anhaltspunkt für die Viruskonzentration, betont aber die eingeschränkte Vergleichbarkeit verschiedener Extraktions- und PCR-Verfahren. Das RKI suchte im April 2020 noch nach einem praktikablen Anzucht-Cut-off.
Die politische Entscheidung
Die baden-württembergische Schulregel knüpft an gemeldete Neuinfektionen an. In §6a ist kein allgemeiner Ct 23-Grenzwert festgelegt.
Die Zeitfolge
Die Kriterienanlage BF-T2 PDF-S. 430–432 trägt selbst kein eindeutiges Erstellungsdatum. Unmittelbar davor übermittelt das BMG auf PDF-S. 429 am 12.02.2021 um 16:50:07 einen Änderungsentwurf mit dem Betreff 210209_Anpassung_Mindestkriterien_Antigenschnelltests_Antigenlabortests.docx. Das belegt den Februar 2021-Übermittlungskontext; die Zeichenfolge 210209 ist nur ein Dateinamenhinweis. Der auf der Anlage genannte wissenschaftliche Stand Ende Oktober 2020 darf weder zum Fassungsdatum noch zu einem vor S015 liegenden Belegdatum werden. Der RKI-Befund vom 27.04.2020 liegt demgegenüber vor dem Veröffentlichungszeitstempel von S015.
Die verbundenen Befunde
Quelle der öffentlichen Aussage
- Original-HTML AllesAusserMainstream; Posts 641–660ASD0098 · Datum im Beleg ·