Die damalige öffentliche Aussage · 13.01.2021
Laut dem RKI soll eine FFP2 ;Maske nur nach ärztlicher Untersuchung getragen werden.
Die Fachbewertung
Die bereits am 11.01.2021 archivierte öffentliche RKI-FAQ empfiehlt bei Laien eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung und möglichst ärztliche Begleitung. Das interne RKI-Protokoll vom 13.01.2021 nennt fehlende neue Daten für zusätzlichen Eigenschutz gegenüber medizinischem Mund-Nasen-Schutz, mögliche Probleme bei Vorerkrankungen und Zweifel an einer generellen FFP2-Pflicht. Eine individuelle Entscheidung wird bevorzugt.
Die politische Entscheidung
Bayerns Ministerrat kündigt am 12.01.2021 eine FFP2-Pflicht im ÖPNV und Einzelhandel ab 18.01. an. Die Verordnung vom 15.01. verlangt FFP2 oder mindestens gleichwertigen genormten Standard für bestimmte Fahrgäste, Kunden und Begleitpersonen; die Begründung umfasst auch Patienten in medizinischen Praxen, soweit die Leistung das Maskentragen zulässt. Das Personal wird nicht pauschal FFP2-pflichtig. Unter 15-Jährige sind von der FFP2-Pflicht ausgenommen; zwischen dem sechsten und 15. Geburtstag gilt nur die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. Bei glaubhaft gemachter Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit wegen Behinderung oder Gesundheit bestehen Ausnahmen. Die Begründung behauptet höheren Schutz gegenüber Community-/Alltagsmasken bei fachgerechter Anwendung.
Die Zeitfolge
Öffentliche FAQ vor Kabinettsbeschluss und Telegram-Veröffentlichung. Der Post trägt den 13.01.2021 um 09:07:10 MEZ; die RKI-Sitzung begann laut Kopf um 11:00 Uhr desselben Tages. Der derzeit sichtbare Posttext ist allerdings als bearbeitet markiert, ohne überlieferten Bearbeitungszeitpunkt. Deshalb ist keine sichere minutengenaue Datierung des heutigen Wortlauts möglich. Interner Befund erst 2024 veröffentlicht; Verordnung am 15.01., Beginn am 18.01.2021.
Die verbundenen Befunde
Quelle der öffentlichen Aussage
- Original-HTML AllesAusserMainstream; Posts 1979–2000ASD0065 · Datum im Beleg ·