Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
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1. Dezember 2020

Syncytin-1: der damalige Anlass der Bedenken

Hier geht es um die konkret dokumentierte Prüffrage vor Beginn der Impfkampagne und um die Informationslage zu diesem Zeitpunkt.

Die mögliche Kreuzreaktion war als Risiko-Hypothese benannt. Die Forderung, sie sorgfältig zu untersuchen, war einer datierten zeitgenössischen Quelle zuzuordnen.

Die zeitgenössische Quelle

Die Eingabe von Wolfgang Wodarg und Michael Yeadon an die EMA vom 01.12.2020 behandelt auf Seite 5, Abschnitt XI, die Möglichkeit, dass gegen Spike gerichtete Antikörper auch Syncytin-1 erkennen könnten. Die Petenten verknüpfen die Frage mit der Beteiligung von Syncytin-1 an der Plazentabildung und verlangen die Untersuchung dieses möglichen Risikos.

Was für meine damalige Aussage entscheidend ist

Die Sorge war einem vorhandenen Diskussionsstrang zuzuordnen. Ihr Gegenstand war eine mögliche Wirkung, zu der Sorgfalt und Prüfung verlangt wurden. Der eigene Wortlaut und die zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen bilden deshalb den Maßstab für die historische Einordnung.

Der in der Klage zugeschriebene Satz verwendet selbst das Wort „könne“. Die Petition lag vor dem dort bezeichneten Video vom 22.12.2020. Das Datum der Quelle, das Datum der Äußerung und das Datum der späteren Klage gehören zusammen.

Die zeitliche Folge

  • Ein öffentlicher Diskussionsbeitrag behandelt den Bezug zu endogenen Retroviren.

  • Die Petition benennt das mögliche Kreuzreaktionsrisiko und fordert Prüfung.

  • Datum des in der späteren Klage bezeichneten Videos.

  • Datum der späteren Räumungsklage mit der Zuschreibung.