Bezug im Quellenbestand: 01.12.2020
Vorwurf / Zuschreibung
Medien verkürzten die Warnung vor einem möglichen Fortpflanzungsrisiko zur Zuschreibung „Impfung verursache Unfruchtbarkeit“.
Worauf sich die Bedenken damals stützten
Die Eingabe von Wolfgang Wodarg und Michael Yeadon vom 01.12.2020 an die EMA behandelt auf Seite 5, Abschnitt XI, eine mögliche Kreuzreaktion von Anti-Spike-Antikörpern mit Syncytin-1. Weil Syncytin-1 an der Plazentabildung beteiligt ist, fordern die Petenten, dieses mögliche Risiko vor einem breiten Einsatz zu untersuchen. Die Argumentation ist als bedingte Risiko-Hypothese formuliert.
Die damalige Sorgfaltsfrage
Die öffentliche Quelle lag vor Beginn der Impfkampagne und vor dem für die Klage angeführten Video vor. Die Sorge war damit einem bereits vorhandenen Diskussionsstrang zuzuordnen. Der damalige Gegenstand war die Prüfung eines möglichen Risikos in einer neuen Lage. Ein solcher Prüfbedarf ist nach den zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen zu beurteilen.
Zeitlicher Zusammenhang
Verwandter Kündigungspunkt: KE37 Die Medienberichte vom 04./10.12.2020 liegen vor der Ersatzkündigung; das in der Klage bezeichnete Video vom 22.12.2020 liegt nach beiden Kündigungen.
Die zugehörigen Quellen
- So leicht widerlegt man die Impflügen von Schiffmann (Allergische Reaktion, erfundene Pfizer-Studie) - VolksverpetzerP024 · 10.12.2020 · 70 Prozent, Unfruchtbarkeit, vorgetäuschte Telefonate; Originalclip nachzuführen.
- Corona-Impfstoff: Faktencheck zu SchiffmannP025 · 04.12.2020 · T-online-Videofaktencheck; Text und Originalvideo getrennt prüfen.
- Bodo Schiffmann - PsiramP002 · Datum im Beleg · Abschnitte zu Pandemie, Kindern, Ausreise, Parteien und Zitate; einzelne Originalvideos noch offen.
- EMA-Petition/Motion zu den COVID-19-ImpfstoffstudienREV-PET-2020 · 01.12.2020 · Seite 5, Abschnitte X und XI
- Response to nCoV2019 Against Backdrop of Endogenous RetrovirusesREV-CH03 · 13.02.2020 ·
- FDA Briefing Document: Pfizer-BioNTech COVID-19 VaccineREV-CH07 · 10.12.2020 · Seite 49, §8.4; Seite 40, §5.2.6