Anspruchsgrundlage und Aufbau
Anspruchsbezogene Verjährung, richtige Kläger-/Gegnerzuordnung und PKH-Prüfung.
Voraussetzungen
Entstehung und Tatsachen-/Schuldnerkenntnis, Hemmung und Neubeginn je Gegner und Handlung datieren.
Fortdauer der Folgen einer abgeschlossenen Handlung von einer fortgesetzten neuen Rechtsverletzung unterscheiden.
Klagegrund, Beweismittel und wirtschaftliche Erklärung für PKH konkret vorbereiten.
Benötigte Belege
Urteil/Zustellung, K4/K5/Unterschriften, Handakte und frühere Forderungs-/Verhandlungskorrespondenz.
Veröffentlichungsregister mit eigener Urheberschaft/Veranlassung, Datum, Kontext und Reichweite.
BWAs/Ausfallrechnung sowie wirtschaftliche PKH-Belege; gesundheitliche Nachweise nur für die optionalen Gesundheitspositionen.
Beweisstand
Sofortige individuelle Fristenprüfung nötig.
Reichweite, Kausalität und Fristen
Regelmäßig drei Jahre ab maßgeblichem Jahresende; §199-Höchstfristen gewähren keine pauschale zehn- oder dreißigjährige Klagefrist.
§197 Abs.1 Nr.1 ist ein eigenständiger Spezialfall: Der Vorsatz muss sich auf eine der dort genannten persönlichen Verletzungen, etwa die Gesundheitsverletzung, erstrecken. Vorsätzlicher finanzieller Schaden allein genügt nicht.
Fortbestehender Rufverlust oder spätere vorhersehbare Gewinnverluste starten nicht automatisch jedes Jahr eine neue Frist. Neue eigenständige Veröffentlichungen oder nachgewiesene Dauerhandlungen sind gesondert zu prüfen.
Neue Studien oder bessere Beweise setzen eine bereits laufende Frist nicht automatisch neu; PKH-Antrag belebt verjährte Ansprüche nicht wieder.
Tansaniawohnsitz sperrt allgemeine PKH nicht. Bewilligte PKH befreit von Prozesskostensicherheit, schützt grundsätzlich nicht vor gegnerischen Kosten; Landgerichtsklage braucht Anwalt.
Bei Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen bereits 2020/2021 wären regelmäßige Fristen ohne tragfähige Hemmung/Neubeginn grundsätzlich 2023/2024 abgelaufen. Kenntnis der späteren Bewertung ist nicht ohne Weiteres neue Tatsachenkenntnis.
Normen
§§195,199,203,204 BGB
§197 Abs.1 Nr.1 BGB nur für die dort genannten vorsätzlichen persönlichen Verletzungen
§§114,117,122,123 ZPO
§§78,110 ZPO
Die zugehörigen Quellen
- §195 BGB – Regelmäßige VerjährungsfristSD-BGB195 · Datum im Beleg ·
- BGB §199SD-BGB199 · Datum im Beleg ·
- BGB §197SD-BGB197 · Datum im Beleg ·
- §203 BGB – Hemmung der Verjährung bei VerhandlungenSD-BGB203 · Datum im Beleg ·
- SD-BGB204SD-BGB204 · Datum im Beleg ·
- BGH 2015-01-15 – I ZR 148/13SD-BGH-DAUER · 15.01.2015 ·
- SD-ZPO114SD-ZPO114 · Datum im Beleg ·
- SD-ZPO117SD-ZPO117 · Datum im Beleg ·
- SD-ZPO122SD-ZPO122 · Datum im Beleg ·
- SD-ZPO123SD-ZPO123 · Datum im Beleg ·
- SD-ZPO78SD-ZPO78 · Datum im Beleg ·
- SD-ZPO110SD-ZPO110 · Datum im Beleg ·