Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
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SD07 · Schadensziele

Eigenständige Ersatzklage und Grenzen des Räumungsurteils

Die neue Ersatzklage nach ihrem eigenen Streitgegenstand prüfen und die tatsächliche Bindungswirkung genau bestimmen.

Anspruchsgrundlage und Aufbau

Materielle und persönliche Rechtskraftgrenzen; kein pauschales Verbot einer späteren Schadensersatzklage.

Voraussetzungen

Altes Rubrum, Tenor, Klage-/Widerklage-/Feststellungsanträge und zeitlichen Entscheidungsumfang auswerten.
Bereits entschiedene Rechtsfolge von nicht selbständig rechtskräftigen Vorfragen und einzelnen Tatsachenbewertungen unterscheiden.
Neuen Ersatzanspruch beziehungsweise neue öffentliche Publikationshandlung konkret abgrenzen.

Benötigte Belege

Vollständiges Urteil samt damaligen Anträgen und Zustellnachweisen.
Alte Ersatz-/Feststellungsbegehren oder Vergleichsregelungen, falls vorhanden.
Neue konkrete Täuschungs- oder Veröffentlichungsbelege und persönliche Prozessrolle Burgers.

Beweisstand

Eigenständiger Weg möglich; alter Tenor und Anträge fehlen.

Reichweite, Kausalität und Fristen

Das Räumungsurteil bestätigt nicht automatisch sämtliche wissenschaftlichen oder politischen Anschuldigungen.
Der konkret rechtskräftig entschiedene Räumungsanspruch darf im Folgeprozess nicht einfach negiert werden.
Ein anderer Anspruchsname allein macht einen bereits entschiedenen Anspruch nicht neu; ebenso wenig genügt ein anderer Beklagter ohne eigene Haftungsgrundlage.
LG Bonn 6 S9/20 zeigt späteren Täuschungsersatz trotz stattgebendem Räumungsurteil im besonderen Eigenbedarfsfall; kein Automatismus für diesen Praxisfall.

Normen

§§322,325 ZPO
Vertraglicher beziehungsweise deliktischer Ersatzanspruch

Die zugehörigen Quellen