Bezug im Quellenbestand: 22.07.2020
Regel- und Situationskontext
Archivierte amtliche Südtiroler Informationsseite, Stand 07.08.2020: ab 10.06.2020 Sicherheitsabstand ein Meter im Freien und innen; bei Unterschreitung Mund und Nase bedecken. Separater stichtagsgenauer Verordnungsabgleich bleibt erforderlich. Die gesicherte Seite ist amtliche Regelinformation, kein Original-Verordnungstext.
Relevanz für 2020
Vor beiden Kündigungen; konkret benannter Vergleich für politische Vorbildpflicht und Bewertung von Fehlverhalten.
Beweisstand
Amtliche Primärmitteilung im Archiv und Foto selbst geöffnet; amtliche Informationsseite als Kontext; Entschuldigung sekundär.
Reichweite
Belegt eingeräumte Unaufmerksamkeit beim Abstand und enge maskenlose Fotopose. Kein Beleg für Masken nur bei laufender Kamera: Gerade auf dem veröffentlichten Foto ohne Maske. Keine abgeleitete Absicht, Infektion oder Maskenunwirksamkeit.
Die zugehörigen Quellen
- Steinmeier beim engen Gruppenfoto in Südtirol ohne MaskePOL-DE-STEINMEIER-20200722-Q · 22.07.2020 ·
- Steinmeier beim engen Gruppenfoto in Südtirol ohne Maske · OriginalPOL-DE-STEINMEIER-20200722-primary_image_url · 22.07.2020 ·