Bezug im Quellenbestand: 14.04.2020
Regel- und Situationskontext
Der zeitgenössische hr-Bericht verweist auf die kommunizierte Abstandsempfehlung von mindestens 1,5 Metern, besonders innen. Spahn betonte, Abstand bleibe auch mit Mundschutz wichtig. Ein rechtlicher Bußgeldverstoß ist ohne Prüfung der Hessischen Verordnung/Ausnahmen nicht festgestellt.
Relevanz für 2020
Vor Kündigungen 26.11.2020 und 17.12.2020; Kontextbeleg für gleiche Maßstäbe und Vorbildfunktion.
Beweisstand
hr-eigenes Foto angezeigt; Pressekonferenzzitat durch zeitgenössischen hr-Bericht; Videoseite verfügbar, Video noch nicht gesichert.
Reichweite
Belegt inkonsistentes Verhalten zur propagierten Abstandsempfehlung. Keine Maskenunwirksamkeit, heimliches Absetzen bei ausgeschalteten Kameras, nachgewiesene Infektion oder Absicht.
Die zugehörigen Quellen
- Spahn und weitere Politiker im dicht belegten Krankenhausaufzug in GießenPOL-DE-SPAHN-20200414-Q · 14.04.2020 ·
- Spahn und weitere Politiker im dicht belegten Krankenhausaufzug in Gießen · OriginalPOL-DE-SPAHN-20200414-primary_image_url · 14.04.2020 ·
- Spahn und weitere Politiker im dicht belegten Krankenhausaufzug in Gießen · OriginalPOL-DE-SPAHN-20200414-primary_video_page_url · 14.04.2020 ·