Der IFG-Bescheid bezeichnet die Maskenkorrespondenz als vom BMG VS-NfD eingestuft und gibt diesen zentralen Bestand nicht frei. Andere Maskenbezüge in freigegebenen Berichten bleiben getrennt auswertbar.
Bezug im Quellenbestand: 28.08.2026
Entlastende Bedeutung
Belegt eine konkrete Beweislücke und einen Ansatz zur weiteren Aktenanforderung. Der Inhalt zurückgehaltener Korrespondenz wird nicht als bekannt behauptet.
Die zugehörigen Quellen
- BfArM-Freigabe: Maskenkorrespondenz zurückgehaltenBFMASK-Q · 28.08.2026 · PDF-S. 2