Der Senat kündigte eine Maskenpflicht bei Versammlungen unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmenden an; Inkrafttreten am 05.09.2020. Der Tagesspiegel behandelte die Möglichkeit der Versammlungsauflösung bei Verstößen.
Bezug im Quellenbestand: 01.09.2020
Entlastende Bedeutung
Datierter Vergleich von internem Evidenzbefund und öffentlicher Regelentscheidung. Das journalistische Auflösungsargument ist kein alleiniger Nachweis eines ausschließlich politischen Zwecks.
Die zugehörigen Quellen
- Berliner Senat: Maskenpflicht für größere FreiluftversammlungenBER0109-Q · 01.09.2020 · Senatspressemitteilung 01.09.; Gesetz- und Verordnungsblatt 04.09.2020