Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
Behördenbefunde / Antigentests / Lageberichterstattung / BMG-Anweisung

F-RKI-029 · RKI

Antigentests / Lageberichterstattung / BMG-Anweisung

Ereignisdatum: 29.06.2022

Das BMG wies laut Protokoll der Lage-AG an, positive Antigen-Nachweise zusätzlich in der Lageberichterstattung auszuwerten. Das RKI hielt fest, dass diese seine Referenzdefinition nicht erfüllten und die übermittelten Daten unvollständig, lückenhaft und wenig aussagekräftig seien; das Konzept werde noch entwickelt. Die Fortsetzung verlangt, auch die Zahl der Gesundheitsämter anzugeben, die Antigendaten übermitteln.

Bedeutung im Quellenabgleich

Direkter Beleg einer Anweisung mit gleichzeitig dokumentierten Qualitätsvorbehalten.

Kontext, Bezugsgröße und Datierung

Die Stelle betrifft den konkreten Meldedatenbestand und eine zusätzliche Auswertung. Sie belegt weder eine Änderung der Referenzdefinition noch automatisch eine Änderung der maßgeblichen Inzidenz oder die tatsächliche spätere Umsetzung. Ein diagnostisches Urteil über jeden Antigentest folgt daraus nicht. Das zugrunde liegende Anweisungsschreiben wurde hier nicht geprüft.

Die Fundstelle

RKI-002: PDF-S. 1244; ergänzend PDF-S. 1245, Fortsetzung Surveillance