Ereignisdatum: 27.05.2020
Der Bezug auf § 3 für Antigentests muss anhand des Originaltexts präzisiert werden. Die dort geregelten Arzneimittelausnahmen haben benannte Voraussetzungen.
Bedeutung im Quellenabgleich
Der Bezug auf § 3 für Antigentests muss anhand des Originaltexts präzisiert werden. Die dort geregelten Arzneimittelausnahmen haben benannte Voraussetzungen.
Kontext, Bezugsgröße und Datierung
Keine übergreifende Rechtsbeurteilung; konkretes Produkt und damals gültige Rechtsfassung prüfen.
Die Fundstelle
POL001: BAnz AT 26.05.2020 V1; PDF-S. 1–2, §§ 2–4; S. 4, § 10
- MedBVSV vom 25. Mai 2020: amtliche OriginalfassungPOL001 · 25.05.2020 · 4 PDF-Seiten