Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
Behördenbefunde / Förmlicher Beschaffungsrahmen sieht unabhängige wissenschaftliche Beratung und Interessenkonfliktregeln vor

F-EU-009 · EU_Beschaffung

Förmlicher Beschaffungsrahmen sieht unabhängige wissenschaftliche Beratung und Interessenkonfliktregeln vor

Ereignisdatum: 18.06.2020

Die im APA wiedergegebene Vereinbarung zwischen Kommission und Mitgliedstaaten sieht vor endgültigen Entscheidungen unabhängigen wissenschaftlichen Rat zum Entwicklungsstand und zu Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit vor. Der Geschäftsordnungsentwurf sieht Berichte des JNT an das Steering Board, Vertraulichkeits- und Interessenkonflikterklärungen und Rückzug bei konkreten Interessenkonflikten vor. Art.6 des Geschäftsordnungsentwurfs nennt sechs Mitgliedstaaten für das JNT, während HERA später sieben aufzählt.

Bedeutung im Quellenabgleich

Liefert den prüfbaren Sollzustand für einen späteren Aktenabgleich: welche Beratung wann vorliegen sollte, wer berichtete und welche Interessenkonfliktregeln vorgesehen waren.

Kontext, Bezugsgröße und Datierung

Die Geschäftsordnung ist ausdrücklich als Entwurf gekennzeichnet. Die Zahl sechs im Entwurf und sieben im späteren Schreiben ist eine zeitliche Fassungsabweichung, deren Änderung hier nicht rekonstruiert wurde.

Die Fundstelle

EU-0110: PDF-S.2–3, Art.6–11; EU-0157: PDF-S.54–57, Annex II zum Kommissionsbeschluss C(2020)4192 vom 18.06.2020